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Sind Sie noch ganz dicht? - Zur Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse


Foto: Gemeinde Ruppichteroth
Warum muss geprüft werden?

Grundwasser ist ein elementares Grundnahrungsmittel. Daher bedarf es eigentlich, schon aus ökologischen Gründen, keiner besonderen gesetzlichen Begründung:

Abwasserkanäle müssen dicht sein!

Die Prüfung dient aber auch zur Früherkennung von Schäden im Leitungssystem. Wie wichtig eine funktionierende Abwasserbeseitigung ist, wird uns erst klar, wenn diese einmal nicht mehr ihre Dienste tut, wenn aufgrund einer Verstopfung kein Abwasser mehr abfließt oder, noch schlimmer, der Keller überflutet wird. Gründe für solch unangenehme Ereignisse sind oft defekte Grundstücksentwässerungsanlagen.

Das heißt, durch eine Prüfung entstehen nicht nur Kosten, es können auch ganz erhebliche Kosten eingespart werden!

Sind die Schäden nicht mehr reparabel, hilft nur noch eine Erneuerung mit dem damit verbundenen sehr hohen Kostenaufwand.

Dies alles war schon immer geregelt. Früher in der Landesbauordnung (LBO), heute im Landeswassergesetz (LWG). Neu ist nur, dass dies jetzt in bestimmten Fristen geprüft werden muss.

Was wird gerade beraten?

Die Landesregierung berät momentan darüber, die im Gesetz festgelegte Frist 31.12.2015 zu entzerren. Wenn in Düsseldorf eine Entscheidung gefallen ist, wird der Bonner Stadtrat die Bonner Satzung anpassen.

Das Gesetz zur Dichtheitsprüfung wird zur Zeit überarbeitet. Anfang 2012 soll es eine Novellierung geben. Hiervon betroffen sind laut Aussage der Stadtverwaltung NICHT die Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten.



Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung

André Branquinho
Etage 1 E Stadthaus Berliner Platz
Telefon: (02 28) 77 22 66
Telefax: (02 28) 77 22 89

Marc Zug
Etage 1 E Stadthaus Berliner Platz
Telefon: (02 28) 77 22 88
Telefax: (02 28) 77 22 89

Dokumente:

Flyer Dichtheitsprüfung (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW)

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Fach-Newsletter Umwelt & Energie - Oktober 2011

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Meldungen:

  • 11. August 2011
Dichtheitsprüfung Hausanschlüsse

Reges Bürgerinteresse für SPD-Infoveranstaltung im Klärwerk Salierweg

„Die Frage: ‚Sind Sie noch ganz dicht’ klingt zwar provokant, hat aber offensichtlich den richtigen Nerv getroffen“, fasst Angelika Esch, stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn und Sprecherin im Bau- und Vergabeausschuss, das Ergebnis des gestrigen Abends zusammen.

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  • 22. Juni 2011
Dichtheitsprüfung Hausanschlüsse

Gesetzesänderungen des Landes abwarten – SPD fordert: Kosten für private Haushalte möglichst gering halten

Die rot-grüne NRW-Landesregierung möchte mit einer Gesetzesänderung ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger Dichtheitsprüfungen von privaten Kanälen erst dann zeitgleich durchführen lassen müssen, wenn auch die Kommune den anliegenden öffentlichen Kanal prüft. Das spart den Privatleuten Kosten. „Diese neue Möglichkeit möchten wir für die Bonner Bürgerinnen und Bürger ergreifen. Die Bonner Satzung zur Dichtheitsprüfung sollte nicht beschlossen werden, solange in Düsseldorf noch keine Entscheidung über diese Gesetzesänderung gefallen ist. Spätere Änderungen kosten nur Zeit und Geld“, erklärt Angelika Esch, Sprecherin der SPD-Fraktion im Bau- und Vergabeausschuss. In der vergangenen Woche wurde deshalb auf SPD-Initiative im Umweltausschuss die Beratung der Bonner Satzung vertagt.
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Sprecherin im Bau- und Vergabeausschuss

Angelika Esch Sprecherin im Bau- u. Vergabeausschuss
private Adresse
Siegburger Str. 349
53229 Bonn
NRW
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Telefon: 0228 / 9 48 33 87
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Sprecherin im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

Alexandra Mause umweltpolitische Sprecherin
private Adresse
Auf dem Huckstein 8e
53117 Bonn
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