Freiwillige ehrenamtliche Tätigkeit wird durch gesetzlichen Unfallschutz sicherer und attraktiver

Barbara Ingenkamp, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen
Barbara Ingenkamp, Vorsitzende des Sozialausschusses

Die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnungswesen, Barbara Ingenkamp, begrüßt den gestrigen Beschluss der Bundesregierung: Der Kreis der bürgerschaftlich Engagierten, die bei ihrer Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind, soll zum 1. Januar 2005 erweitert werden.

Die bislang fehlende Absicherung durch eine Unfallversicherung vieler ehrenamtlich Tätiger war auch eine Forderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Stadthausgespräch der SPD-Fraktion zum Thema "Ehrenamt" Ende 2002.
Barbara Ingenkamp: „Aus vielen Gesprächen mit Ehrenamtlichen wissen wir, dass für sie eine Unfallversicherung sehr wichtig ist. Bürgerschaftliches Engagement wird dadurch attraktiver und bekommt durch den gesetzlichen Versicherungsschutz zudem die öffentliche Anerkennung, die es verdient. Wer für die Gemeinschaft ehrenamtlich arbeitet, kann jetzt, wenn ihm während dieser Tätigkeit etwas zustößt, mit der Solidarität der Gesellschaft rechnen. Deshalb freuen wir uns über die Einbeziehung der Ehrenamtlichen in die Unfallversicherung".

Ehrenamtlich Tätige in Verbänden oder Vereinen, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen und Kirchen tätig sind, sind demnächst gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch, wenn sie in privatrechtlichen Organisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen, zwischen- und überstaatlichen Organisationen ehrenamtlich arbeiten. Gemeinnützige Organisationen können ihren gewählten "Ehrenamtlern" auf freiwilliger Basis gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verschaffen.