„Angemessenheit von Wohnungen“ bei Hartz IV -EmpfängerInnen

Bernhard von Grünberg

Zur Großen Anfrage im Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen über die „Angemessenheit von Wohnungen" bei Hartz IV EmpfängerInnen erklärt der Stadtverordnete Bernhard von Grünberg:

Unsere Anfrage soll dazu dienen, Transparenz zu schaffen zu der umstrittenen Frage der „Angemessenheit von Mieten“, die Hartz IV Empfängern nur noch bewilligt werden.

Klar ist, dass Bezieher öffentlicher Transferleistungen nicht eine Wohnung finanziert bekommen sollen, die überteuert ist. Es kann den Beziehern der Leistungen unter Abwägung der individuellen Lebensbedingungen grundsätzlich zugemutet werden in Wohnungen zu ziehen, die den üblichen Standard des Wohnungsmarktes entsprechen.

Es muss aber darauf geachtet werden, dass diese Wohnungen tatsächlich verfügbar sind und den Betroffenen nicht „unmögliche“ Auflagen gemacht werden.

Weiterhin muss vermieden werden, dass einseitige Sozialstrukturen in bestimmten Wohngebieten entstehen, die wiederum langfristige Folgewirkungen hätten.

Da in den Bescheiden, die die betroffenen Hartz IV Bezieher zum 01.01.2005 erhalten haben bereits festgehalten worden ist, wie ihre Miete und die von der Agentur als angemessen angesehene Miete ist, müsste klar sein, in wie vielen Fällen eine höhere Miete als die angemessene Miete gezahlt wird.
Die hiervon Betroffenen sind in ihren Bescheiden aufgefordert worden, sich um eine andere Wohnung zu bemühen.

Als eine der Möglichkeiten eine Wohnung zu finden, wird in dem Bescheid das Amt für Soziales und Wohnen genannt. Wie sich aus der Antwort der Verwaltung zu Punkt 3 und 4 unserer Anfrage ergibt, „ist der vom Gesetzgeber festgesetzte 6-Monatszeitraum zur Beschaffung einer angemessenen Wohnung nach den bisherigen Erfahrungen mit dem in der Wohnungsvermittlung vorgemerkten Personenkreis in günstigen Fallkonstellationen realistisch“.
Es ist also nicht davon auszugehen, dass im nennenswerten Umfang das Amt für Soziales und Wohnen für die betroffenen Mieter ein Wohnungsangebot machen kann.

Auch auf dem freien Wohnungsmarkt wird kaum eine realistische Vermittlungschance vorhanden sein. Der Grund hierfür ist, dass die „angemessenen Mieten“ sehr gering sind. Diese Werte liegen zum Teil erheblich unter den Werten des Bonner Mietspiegels (hier Bonner Mietspiegel 2002 plus Fortschreibung zum 01.01.2004 mit dem Index 2,237 %).

Diese Werte sind allenfalls in Bereichen der einfachen Wohnlagen, bei einfachster Ausstattung zu finden. Wie sich aus der Dokumentation zur Erhebung zum qualifizierten Mietspiegel für die Bundesstadt Bonn ergibt, gibt es aber zum Beispiel Wohnungen in einfacher Lage nur in 4,5% von 5000 Wohnungen, die untersucht wurden.
Wenn man hierzu noch die einfache Ausstattung nimmt, die ebenfalls relativ selten vorkommt, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass Mieten, in der Höhe, wie sie als angemessen im Sinne von Hartz IV angesehen werden kaum auf dem Wohnungsmarkt vorhanden sind.

Bei den in der Umfrage zum Mietspiegel erfassten Werten handelte es sich auch um bestehende Mietverhältnisse, nicht um Angebote für Neuvermietungen. Diese liegen aller Erfahrung nach über den Bestandsmieten, zumal in einer Region mit Wohnungsknappheit, wie dies Bonn ist.

Es muss davon ausgegangen werden, dass voraussichtlich von vielen, die jetzt unter Hartz IV fallen, ein Wohnungswechsel gefordert wird in eine Wohnung, die aber kaum auf dem Bonner Wohnungsmarkt zu finden sein wird.

Als Ergebnis stelle ich fest:

Die Stadt ist gefordert, kurzfristig eine Analyse des Wohnungsmarktes in Bonn vorzunehmen und die angemessene Miete so auszurichten, dass tatsächlich ein Wohnungswechsel möglich ist, bzw. die bisherige Wohnung als angemessen angesehen wird.

Eine solche, an der Realität des Bonner Wohnungsmarktes angepasste Strategie würde auch dazu beitragen, dass Verwaltungsaufwand minimiert würde und die betroffenen Hartz IV Empfänger, die sich jetzt intensiv um eine neue Arbeit bemühen sollten, nicht unnötig wegen in Panik geraten sollen, weil sie eine Wohnung, mit Mieten, wie sie der ARGE vorschwebt, nicht finden können und mit daher mit Leistungskürzungen bedroht sind.