

Die Fakten…
Das bundesdeutsche Bankensystem sichert mit seiner traditionellen Dreigliedrigkeit – private Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen in kommunaler Trägerschaft – eine umfassende und attraktive Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit allen erforderlichen Geldleistungen.
Den Sparkassen in kommunaler Trägerschaft (bis 19.7.2005: „Gewährsträgerschaft“) kommt dabei – aufgrund ihres gemeinwohlorientierten Auftrages – eine zentrale Rolle zu, wenn es um die breite Grundversorgung geht.
Diese starke Marktstellung ist den Geschäftsbanken ein Dorn im Auge. Sie unternehmen wiederholt Versuche, über die EU in diesen Markt einzudringen – bislang ohne Erfolg. Die Verständigung zwischen BRD und EU aus dem Jahr 2001 (Wegfall von Anstaltslast und Gewährsträgerhaftung, Ersatz durch entsprechende sparkasseninterne Haftungsregelungen) sichert die Rolle der Sparkasse auch für die nächsten Jahre.