Der Hofgarten hat sich als genialer innerstädtischer Veranstaltungsort bewährt – SPD: Vertrag mit der Universität muss geändert werden – „Diese Verträge aus der Kaiserzeit passen nicht mehr zu unserer Stadt“.

Der Weltjugendtag hat es unter Beweis gestellt – der Hofgarten ist der geniale innerstädtische Veranstaltungsort. Diese Auffassung, von vielen Besuchern und Beobachtern von Begrüßungsfeier und Eröffnungsgottesdienst des Weltjugendtages vorgetragen, teilt auch die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn. „Erreichbarkeit, Größe, Kulisse, Atmosphäre – alles spricht für diesen Veranstaltungsort. Nur der Unikanzler Herr Lutz hält den Hofgarten für seinen privaten Vorgarten – den die Stadt auf ihre Kosten pflegt.“ stellt Wilfried Klein, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn, fest. Es könne nicht angehen, dass die Universität dieses wichtige Gelände in der Innenstadt von jeglichen öffentlichen Veranstaltungen freihalten will, gleichzeitig aber per Vertrag erwartet, dass die Stadt diese Privatflächen mit einem finanziellen Aufwand von über 200.000,00 € pro Jahr unterhält. „Dieser Vertrag aus der Kaiserzeit, der die Grundlagen für diese abenteuerliche Konstruktion bildet, muss dringend geändert werden. Der ist nicht mehr zeitgemäß. Wenn die Universität weiterhin die alleinige Verfügungsgewalt über das Gelände behalten will, soll sie sich auch angemessen an den Kosten beteiligen. Zurzeit zahlt sie dafür lediglich € 5.000,00 pro Jahr. Wenn sie die faire Kostenbeteiligung nicht will, muss sie die Wiese für weitere öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung stellen.“

Die SPD kündigt für den Rat eine Initiative an, um den Vertrag dem modernen Recht anzupassen. „Der Unikanzler hat es mit seiner Überheblichkeit fast geschafft, Bonn bundesweit dem Gespött auszusetzen. Das darf nicht noch einmal passieren. Ein Privatgarten soll privat finanziert werden, öffentlich finanzierte Flächen müssen auch öffentlich genutzt werden können. Ein Unikanzler sollte wissen, dass die Kaiserzeit mit ihren Verträgen vorbei ist. Wir laden den Unikanzler ein, eine dem 21. Jahrhundert angemessene Neuregelung zu vereinbaren.“