Seit fast fünf Jahren gleicht das Gelände der Stadtgärtnerei einer Geisterstadt. Die damalige Ratsmehrheit beschloss gegen die Stimmen u.a. der SPD die Schließung der Einrichtung zum Sommer 2004. Die Glasscheiben und technischen Anlagen aus den Gewächshäusern wurden demontiert, eine Nachfolgenutzung des Geländes war lang umstritten, Bebauungsplanentwürfe sind seit 2006 in der Diskussion. Bauzäune wurden errichtet, das Areal blieb ansonsten sich selber überlassen.
Jetzt zeichnet sich Bewegung ab. Mit dem nun zur endgültigen Beratung vorgelegten Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan sollen auf dem Gelände neben der Absicherung der dort verbliebenen Nutzungen der Biologischen Station, der Internationalen Gärten und des EXPO-Projektes „Aus Hecken werden Häuser“ Betriebsstätten des Servicebetrieb Stadtgrün und der Gesellschaft für Beschäftigungsförderung untergebracht werden. Im April und Mai sollen Bezirksvertretung Bonn und Rat beraten und beschließen. Dem Wunsch der Anwohner entsprechend soll die Erschließung der Fläche über die bisherige Zuwegung zur Stadtgärtnerei erfolgen. Ansonsten wird das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet, wie bestehend, festgeschrieben.
Wilfried Klein, Dransdorfs Stadtverordneter und Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn: „Ich halte die Schließung der Stadtgärtnerei nach wie vor für einen Fehler, der aber nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Wenn es mit dem Bebauungsplan gelingt, auf dem Gelände auch künftig gärtnerische oder naturnahe Nutzungen unterzubringen, so ist dies noch das erträgliche kleinere Übel. Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass im Rat Stimmen für eine weitere Bebauung des Meßdorfer Feldes laut geworden sind. Das wäre für Dransdorf und die Anwohner überhaupt nicht akzeptabel gewesen. Wichtig ist, dass der weitere Verfall des Geländes gestoppt wird. Im Augenblick erinnern die Gewächshäuser mehr an eine Geisterstadt. Ob die berechtigten Interessen der Anlieger im Entwurf erfüllt sind, werden wir uns noch genau ansehen. Zu begrüßen ist aber, dass es nun weiter geht.“
Satzungsbeschluss, Entwurf:
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7422-15