
Dieter Schaper, Bundesvorsitzender der VERBRAUCHER INITIATIVE und Bonner SPD-Stadtverordneter, begrüßt die Entscheidung des BGH zugunsten der Verbraucher, nachdem es bereits in den Jahren 2007 und 2008 Urteile zur Preisanpassungsklausel gab, die gegen die Verbraucher ausfielen. „Das aktuelle Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist nicht nur für Gaskunden aus Berlin und Niedersachsen mit entsprechendem Sonderkundenvertrag ein positives Urteil, sondern auch als Schritt in Richtung mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit für Gaskunden zu sehen. Das Urteil sagt auch, dass der an den Ölpreis gekoppelte Gaspreis von den Versorgern nicht nur nach oben, sondern auch nach unten angepasst werden muss, wenn die Preise am Weltmarkt fallen“, so Schaper weiter. Die Preispolitik der großen Gaskonzerne zeige, wie wichtig kommunale Versorgungsunter-nehmen sind.
Schaper weist darauf hin, dass bei den Stadtwerken Bonn sinkende Gasbeschaffungspreise schon an die Verbraucher weitergegeben würden.
Seit 1. Juli 2009 sind die Gaspreise weiter gesunken. „Zudem haben die kommunalen Gasversorger für die Verbraucher einen weiteren Vorteil: Gewinne der kommunalen Unternehmen fließen nicht in die Taschen von Shareholdern, sondern in die öffentlichen Kassen ihrer Kommune und kommen so den Verbrauchern, also den Bürgern, zugute. Das sollten Verbraucher bei Wechselabsichten bedenken.“