"Es ist eine große Leistung, dass sich die Verhältnisse im Bonner Loch auch durch die örtlich stark begrenzte Verbotszone für die Passanten gebessert haben", befürwortet die Sozialpolitikerin der SPD, Uschi Salzburger, die Verbotszone. „Deshalb ist das Urteil der Veraltungsrichter aus Freiburg auch nicht auf Bonner Verhältnisse anwendbar. Im Übrigen ist eine Klage bereits abschlägig beschieden worden.“
Uschi Salzburger weiter: "Wir haben sehr genau auf eine Abwägung der Interessen geachtet. Deshalb ist es gelungen, die Szene in Bereiche zu lenken, wo Hilfsorganisationen begleitende Maßnahmen anbieten. Und diese Hilfsangebote wurden auch erkennbar angenommen.“ Nach Auffassung von Salzburger haben wir nicht nach dem Motto gehandelt, der Zweck heiligt die Mittel, wie die Verwaltungsrichter es den Freiburgern vorwerfen.
Die Hilfsorganisationen: Diakonie, Caritas und im Besonderen der Verein für Gefährdetenhilfe haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Ihnen ist zu danken.