„Was für eine Gesellschaft werden wir haben, wenn Kinder durch die Höhe der derzeitigen Regelsätze früh Ausgrenzung erfahren, ungesunde Ernährung und mangelnde Teilhabe ohne Aktivitäten wie Sport oder Musik“, fragt sich Uschi Salzburger, stellvertretende sozialpolitische Sprecherin der SPD Fraktion. „Den Kinderbedarf im Spannungsfeld zwischen Bedarfsgerechtigkeit und Finanzierbarkeit zu sehen, ist ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft“, stellt die Sozialpolitikerin fest. Dies ist aber von den Richtern bei der Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Kinder mit zu beurteilen.
Die Höhe der Regelsätze muss um 60 € bis 80 € pro Kind steigen, so Uschi Salzburger. Zum einen verstößt die ungleiche Ermittlung des Bedarfs bei sog. Hartz IV-Empfängern und bei sog. Sozialhilfeempfängern gegen das Gleichheitsgebot. Zum andern ist unberücksichtigt, dass Kinder und Jugendliche spielen, sich dreckig machen und auch aus Kleidern schnell herauswachsen.
„Es kann von Karlsruhe insoweit nur eine Antwort, identisch mit der des Bundessozialgerichtes, zur Verfassungswidrigkeit geben“, vermutet die Gewerkschaftsjuristin Uschi Salzburger.