Zu den Meldungen über staatsanwaltliche Ermittlungen und Anschuldigungen gegen städtische Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB geben wir die folgende Erklärung ab:
Die Meldungen machen betroffen und überraschen, zumal bislang stets betont worden ist, dass städtische Mitarbeiter als Zeugen und nicht als Angeschuldigte gelten. Auch die von den Anschuldigungen Betroffenen kennen wir als integre, stets am Wohl der Stadt ausgerichtete Personen – das gilt in besonderer Weise natürlich auch für die ehemalige Oberbürgermeisterin. Es gilt auch hier natürlich zunächst die Unschuldsvermutung und Vorverurteilungen verbieten sich entsprechend. Es bleibt abzuwarten, was die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben. Dann erst kann eine angemessene und verantwortbare Bewertung abgegeben werden.
Unabhängig davon müssen die Entscheidungen über den Weiterbau und die Inbetriebnahme des WCCB sorgfältig vorbereitet und zügig getroffen werden. Dabei wird wie in der Vergangenheit abzuwägen sein, ob Chancen und Risiken für die Kommune jeweils im angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die dafür erforderlichen Informationen sind Voraussetzung für die Entscheidungen. Zur Not müssen daher Entscheidungen, die noch vor dem 31.12. getroffen werden müssen, im Rahmen von Sondersitzungen des Rates, ggfls. auch in den Weihnachtsferien, erfolgen, wenn die reguläre Ratssitzung am 16.12. nicht mit dem erforderlichen Vorbereitungs- und Informationsvorlauf erreicht werden kann.