
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom heutigen Tage erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn, Bernhard „Felix“ von Grünberg:
„Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt klargestellt hat, dass die Regelsätze für Empfänger von Grundsicherung und Hartz IV-Leistungen durchschaubarer festgelegt werden müssen. Ich bin sicher, dass eine erhebliche Erhöhung dieser Regelsätze sowohl für Erwachsene als auch für Kinder notwendig ist“.
Nach dem Urteil sollten die Berechtigten einen Antrag auf Zahlung wegen eines besonderen, nachgewiesenen Bedarfes stellen.
In einem Schreiben an die ARGE und die Stadt hat der Sozialpolitiker darum gebeten, diese Anträge möglichst schnell zu bearbeiten und auch für die Empfänger dieser Sozialleistungen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Seine Fraktionskollegin Uschi Salzburger fordert rasche Hilfe für die Betroffenen. "Es kann nicht sein, das die Ohrfeige der Richter ohne Konsequenzen bleibt. Die Bundesregierung darf nicht zuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht irgendwann über die Höhe der Regelsätze entscheidet", so die Sozialausschussvorsitzende.
Die Mehrkosten, die bei der öffentlichen Hand durch das Urteil entstehen, dürfen nicht dazu führen, dass die Kommunen noch mehr belastet werden, z.B. durch die Verringerung der Zuschüsse zu den Unterbringungskosten.
„Dringend notwendig ist jetzt auch die Neuregelung der Zuständigkeiten zum 1.1.2011. Im Vordergrund muss eine verstärkte Arbeitsvermittlung stehen. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass allenfalls eine komplizierte Auszahlungsbürokratie gesichert war. Die eigentliche Aufgabe, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen wurde aber vernachlässigt. Bezeichnend hierfür war, dass die ARGE wieder einen hohen Millionenbetrag an Arbeitsförderungsmittel für die ARGE Bonn letztes zurückgeben musste, weil das Geld nicht verausgabt werden konnte“ so von Grünberg.