
„Leider haben die Verfassungsrichter nur die Art der Berechnung nicht aber die Höhe der Regelsätze, auch nicht für Kinder, kritisiert“, stellt Uschi Salzburger, Mitglied der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn in der Lenkungsgruppe ARGE Bonn, fest.
Kritik am Gesetzgeber werde nur insoweit geäußert, als nicht der wirkliche kindgerechte Bedarf bei dem Regelsatz zugrunde gelegt, sondern der Betrag freihändig festgesetzt wurde, erläutert Salzburger.
„Kinder werden wie kleine Erwachsene behandelt ohne den spezifischen Bedarf eines Kindes, der an der kindlichen Entwicklungsphase und kindgerechter Persönlichkeitsentfaltung auszurichten ist“, kritisiert die Sozialpolitikerin.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Forderung des höchsten deutschen Gerichts, transparente und nachvollziehbare Daten zur Grundlage der Regelsätze zu machen insbesondere bei Politikern der FDP, aber auch der CDU, zu der Vorwegfeststellung führt, eine Erhöhung der Regelsätze stünde nicht an“, so Uschi Salzburger und ihr Fraktionskollege Bernhard „Felix“ von Grünberg, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn.
Problematisch bei einer Erhöhung der Regelsätze ist das sogenannte Lohnmindestabstandsgebot zu Erwerbstätigen mit niedrigem Einkommen. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist unausweichlich“, fordert von Grünberg.
„Es ist um so dringlicher die Anreize und Hilfen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen, desto geringer der Abstand zwischen der Hilfe nach SGB II und dem Arbeitseinkommen ist. Wir drängen dabei auf ein Konzept für eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen“, sind sich Salzburger und von Grünberg einig.