
„Zur Sicherung der Arbeitsplätze und des Standortes machen wir das, nicht um Investoren und Spekulanten Geld hinterher zu werfen.“ Mit diesen Worten begründet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ihren Entschluss, auf die Gewerbesteuer aus einem möglichen „Insolvenzgewinn“ der Karstadt GmbH zu verzichten.
Zum Hintergrund der Diskussion: Der beschlossene Insolvenzplan der Karstadt GmbH hat einen Forderungsverzicht u.a. der Arbeitnehmer zum Inhalt. „Greift ein solcher Plan erfolgreich, entsteht durch den Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen so etwas wie ein außerordentlicher Ertrag – der so genannte „Insolvenzgewinn“. Dieser kann besteuert werden. Die Besteuerung würde jedoch den weiteren Erfolg der Sanierung belasten, sodass der Insolvenzplan scheitern kann. Dann wäre die Steuer hinfällig – und auch die Sicherung von Standorten und Arbeitsplätzen. Vor diesem Hintergrund sind wir bereit, den einmaligen Verzicht auszusprechen“, formuliert Wilfried Klein, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Wir erwarten aber, dass damit auch tatsächlich die Bonner Arbeitsplätze gesichert sind. Und dass das sanierte Karstadt-Warenhaus zukünftig wieder Steuern in unserer Stadt bezahlt.“ Die Sozialdemokraten teilen damit die Auffassung der Gewerkschaft ver.di, die ebenfalls für diesen einmaligen Verzicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens plädiert hat.