Nach der Schließung der Stadtgärtnerei im Sommer 2004 sollte am Rande des Meßdorfer Feldes ein neues „Grün“-Zentrum mit Gartenbaubetrieben und Servicestellen des Amtes für Stadtgrün entstehen. Ein Bebauungsplan, der im Mai 2009 im Rat beschlossen worden ist, sollte den planerischen und rechtlichen Rahmen dafür bilden. Passiert ist seitdem aber auf dem Gelände nichts: „Die Gewächshäuser verfallen, die auf dem Gelände untergebrachte Biologische Station ist weiterhin auf ein Provisorium angewiesen, die Anwohner leben in Ungewissheit, auch was Beitragsfragen für den Straßenbau angeht – ein unhaltbarer Zustand!“ kritisiert Wilfried Klein, der örtliche Stadtverordnete.
Dies war Anlass genug, bei der Verwaltung nachzufragen, wann es denn endlich mit der Umsetzung des Bebauungsplanes losgeht. Die Antwort war verblüffend – der Plan ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 8. Mai 2009, das wesentlichen Teilen des Bebauungsplans und der damit im Zusammenhang stehenden Beitragsfragen die Rechtsgrundlage entzieht. „Vor solchen Entwicklungen ist niemand gefeit. Aber es kann ja wohl erwartet werden, dass die Ratsgremien, die den Plan beschlossen haben, und auch die Bürger zeitnah über solche Vorgänge informiert werden. Erst auf Nachfrage und durch einen Hinweis eines Bürgers davon zu erfahren, ist nicht akzeptabel. Nach 14 Monaten muss es möglich sein, dass die Verwaltung von sich aus Rat und Öffentlichkeit informiert.“ klagt Klein.
Wann und wie es weitergeht, ist nach Aussagen des sozialdemokratischen Stadtverordneten unverändert unklar. „Die Fachverwaltung wäre gut beraten, dem ersten zu erreichenden und zuständigen Gremium nach der Sommerpause eine Mitteilung zukommen zu lassen.“
Es geht um den Bebauungsplan 7422-15 (Stadtgärtnerei), der am 7. Mai 2009 im Bonner Stadtrat mit breiter Mehrheit beschlossen worden ist.