
In einem Punkt ist sich der Rat einig: Alle Zuschüsse der Stadt Bonn an Dritte müssen sachgerecht verwendet werden. Und natürlich ist das auch zu prüfen. Aber bei der Umsetzung scheiden sich die Geister: Während die einen für eine flächendeckende Überprüfung ganzer Politik- und Förderbereiche ab einer bestimmten Summe plädieren, mahnt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn eine Überprüfung mit Augenmaß an. „Ein Generalverdacht gegen Mittelempfänger ist für uns ebenso wenig vertretbar wie wir eine flächendeckende Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) für sachgerecht halten. Hier wird ein Aufwand betrieben, der aus unserer Sicht ohne Not Kräfte des RPA bindet“, betont Wilfried Klein, Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn. Bevor die Politik weitergehende Initiativen startet, möchte die SPD daher zunächst über eine Große Anfrage Informationen zum bisherigen Verfahren und dem erforderlichen Umfang einer Prüfung erfragen.
Zum Hintergrund: In den letzten Monaten war von Fällen die Rede, in denen Schwierigkeiten bei der Vorlage von Verwendungsnachweisen aufgetaucht sind. Der Hauptausschuss hat sich daraufhin im September dafür ausgesprochen, sämtliche Zuschüsse zu überprüfen. Wie sich jetzt aber herausstellt, ist dies so nicht durchführbar, weil es sich um über 7000 Einzelfälle zu handeln scheint, von Kleinstbeträgen für Brauchtumsvereine bis zu sechsstelligen Zuschüssen zur institutionellen Förderung von Vereinen. Der Rat hat daher am 7. Oktober den Beschluss aus dem Hauptausschuss modifiziert und Auswahlkriterien für die Prüfung gefordert. „Bei der Beratung über diese Auswahlkriterien ist aus unserer Sicht aber deutlich geworden, dass auch diese die Gefahr der Willkür bergen. Warum sollen bestimmte Fachbereiche mehr oder weniger komplett, andere nur stichprobenartig geprüft werden? Das bewirkt einen latenten Misstrauensverdacht, der dann aber konkret unterlegt werden müsste. Außerdem bleibt auch dann noch eine Vielzahl von zu prüfenden Einzelfällen übrig, die das RPA nur mit erheblicher Verstärkung seines Personals bewältigen kann. Auch die vorgeschriebene Form der Nachweise scheint je nach Zuschussart unterschiedlich zu sein, sodass eine flächendeckende Prüfung zusätzlichen Aufwand auslöst.“
Die SPD stellt daher klar: „Gibt es konkrete Anlässe zu einer Überprüfung, ist diese natürlich sofort durchzuführen. Die regelmäßige Überprüfung von Zuschüssen an Dritte liegt aber in der Verantwortung der Verwaltung bzw. dem RPA, das diese Überprüfung auch ohne Auftrag der Politik durchführt. Den Zeitpunkt und die Reihenfolge der Prüfung bzw. die Kriterien für diese Reihenfolge sollte die Verwaltung, orientiert an einer effektiven Arbeit und einem angemessenen Aufwand, festlegen. Die Politik muss sich hingegen grundsätzlich für die Vorgänge, also die Richtlinien, die Anzahl und Arten der Zuschüsse interessieren und den Grundlagen der Prüfung.“ Und da diese Grundlagen offenbar nicht alle bekannt sind, möchte die SPD zunächst Informationen zu diesen Grundlagen erhalten, bevor weitere Schritte der Politik eingeleitet werden können.