

„Für viele Haus- und Immobilienbesitzer besteht die Möglichkeit, die Frist zur Prüfung ihrer Abwasserkanäle auf Dichtheit um maximal acht Jahre zu verlängern. Ein Erlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums erlaubt es jetzt den Kommunen, die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 auszudehnen. In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung allerdings weiterhin bis 2015 geschehen sein“, berichtet der SPD-Landtagsabgeordnete Bernhard „Felix“ von Grünberg. Die Änderungen seien das Ergebnis eines Vermittlungsgespräches des Petitionsausschusses des Landtags mit dem Umweltministerium. Von Grünberg: „Dabei haben wir auch soziale Aspekte berücksichtigt. Ältere und alleinlebende Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise eine Ausnahmeregelung von der Sanierung erhalten. Darüber hinaus stehen für Kanalsanierungsmaßnahmen mindestens noch bis Ende 2011 über ein Förderprogramm Zuschüsse zur Verfügung. Gleichzeitig hat die KfW-Bank ein Kredit-Programm zur Durchführung von Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen und zur Sanierung von privaten Abwasserleitungen aufgelegt.“
„Für die Wasserschutzgebiete haben wir im Rat unsere Hausaufgaben bereits gemacht. Der neue Erlass zur kommunalen Abwasserbeseitigung räumt uns in Bonn nun die Möglichkeit ein, bis Frühjahr 2011 entsprechende Satzungen mit den neuen Fristen für die übrigen Gebiete festzulegen“, erläutert Angelika Esch, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, und kündigt eine entsprechende Initiative ihrer Fraktion an.