
Die Stadt Bonn muss die Einrichtung einer Drogensubstitutionspraxis an der Poppelsdorfer Allee genehmigen. Dieses Urteil hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln gefällt und beendet damit zumindest vorläufig einen einjährigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Bonn und einem Arzt, der in seinem Wohnhaus eine Facharztpraxis für Psychiatrie und Psychotherapie für maximal 100 Substitutionspatienten einrichten möchte. Der Arzt hatte Klage erhoben, nachdem der Unterausschuss Bauplanung im März vergangenen Jahres mit seiner schwarz-grünen Mehrheit den Antrag vom Tisch gewischt hatte.
„Schon im vergangenen Jahr waren wir der Überzeugung: Einzelfallentscheidungen, denen Rechtsstreite mit nicht vorhersehbaren Ergebnissen folgen, helfen uns nicht weiter“, so Dr. Helmut Redeker, Sprecher der SPD im Unterausschuss Bauplanung. „Wir hatten daher für eine Zurückstellung des Bauantrags geworben, um im Rah-men des Planungsrechts Sicherheit für Methadonpraxen und Anwohner zu bekommen."
„Methadonvergabe ist eine Möglichkeit, Drogenabhängigen ein annähernd normales Leben zu ermöglichen. Deshalb brauchen wir Ärzte, die bereit sind, Vergabe, Beratung und Betreuung dieser schwer kranken Menschen zu gewährleisten. Und wir müssen in der jeweiligen Nachbarschaft um Verständnis und Vertrauen werben. Ein Vorgehen von ‚Versuch und Irrtum’ hilft letztlich niemandem“, erklärt Wilfried Klein, SPD-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Sozialausschusses der Stadt Bonn.
Dr. Redeker und Klein plädieren daher heute wie vor einem Jahr für ein gesamtstädtisches Konzept, welches Auflagen zur maximalen Patientenanzahl und einen vorge-gebenen Zeitkorridor vorsieht, aber auch eine intensive Begleitung und Beobachtung durch die Stadt. „Wohin schwarz-grüne Denkfaulheit führt, hat uns das Gericht ja nun gezeigt: Nach zwölf Monaten liegt die Sache nun wieder auf dem Tisch", so die beiden Stadtverordneten.