

Seit diesem Monat ist das Bildungs- und Teilhabe-Paket in Kraft, mit dem Kinder aus sozial benachteiligten Familien beispielsweise Vergünstigungen bei der Mitgliedschaft im Sportverein oder beim Schulessen erhalten können. „Dass der Bund damit das Bezugsschein-System wiederaufleben lässt, ist ein Trauerspiel“, meint Bernhard ‚Felix’ von Grünberg, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn, dazu. „Das Geld wäre in Strukturen wie dem Ausbau des Offenen Ganztags sicher besser aufgehoben als in Almosen. Nun müssen wir aber gemeinsam mit dem Jobcenter Bonn, das für die Leistungsgewährung zuständig ist, das Beste für die Bürgerinnen und Bürger daraus machen.“
„Wir halten daher die geplante Einrichtung einer ‚zentralen Anlaufstelle‘ im Rathaus Beuel für eine wirklich gute Idee. Sie kann sicherstellen, dass Hilfen möglichst unbürokratisch und vor allem schnell aus einer Hand gewährt werden können", kommentiert Peter Kox, stellv. Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Bonn, die Überlegungen der Stadt Bonn zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Diesen Plan hatte die Familien- und Sozialdezernentin der Stadt Bonn, Angelika-Maria Wahrheit, in der konstituierenden Sitzung der Trägerversammlung des Jobcenters Bonn vergangenen Woche vorgestellt.
Auch von Grünberg, Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags, begrüßt die Überlegungen aus dem Sozialdezernat: „Das ist der Umsetzungsweg, den auch die Landesregierung als sinnvoll erkannt hat. Das Sozialministerium hat daher in der vergangenen Woche in einer Vorlage für die Mitglieder des Sozialausschusses des Landtags deutlich gemacht, dass die Kommunen dabei die Zügel in der Hand halten sollten."
Zudem findet die Absicht der Verwaltung, aktiv bei den Anspruchsberechtigten für die Nutzung der Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu werben, die Zustimmung der Sozialdemokraten. „Das ist nicht nur angemessen, das erwarten wir auch, um eine möglichst breite Nutzung zu erreichen. Die bisherigen Antragszahlen jedenfalls sind beunruhigend niedrig. Viele wissen noch gar nicht, dass und welche Ansprüche sie haben", erläutert Kox und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Gesetz rückwirkend zum Beginn des Jahres wirksam ist. „Also können auch Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden – allerdings nicht ewig: Hartz IV-Empfänger müssen bis Ende April ihr Geld einfordern. Wohngeldempfänger haben zumindest noch bis Ende Mai Zeit."