

„Kaum zu glauben, dass es bisher in Bonn keine Befreiung von der Hundesteuer für Blinden- und Rettungshunde gibt. In den meisten Städten der Region, ob groß oder klein, gibt es eine Regelung, die den Besitzern von Rettungshunden und Blindenhunden erlaubt, eine Befreiung zu beantragen“, weiß Gabi Sauermann, Vorsitzende der Hardtberger SPD. „Köln, Düsseldorf, Troisdorf und Königswinter haben diese wichtige Ausnahme. Ich bin sicher, dass die entsprechende Satzungsänderung auch in Bonn möglich ist.“
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung daher, einen Änderungsentwurf der Hundesteuersatzung vorzulegen, der, eventuell nach Kategorien gestaffelt, eine Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung für Rettungshunde und Hunde, die ausschließlich für Schutz und Hilfe schwer behinderter Personen eingesetzt werden.
„Die Besitzer von Rettungs- oder Blindenhunden haben sowieso schon erhöhte Kosten wegen der benötigten Ausrüstung. Und sie leisten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die eine Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürgern unterstützen sollten“, begründet Alexandra Mause, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn, den SPD-Antrag.