

Die rot-grüne NRW-Landesregierung möchte mit einer Gesetzesänderung ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger Dichtheitsprüfungen von privaten Kanälen erst dann zeitgleich durchführen lassen müssen, wenn auch die Kommune den anliegenden öffentlichen Kanal prüft. Das spart den Privatleuten Kosten. „Diese neue Möglichkeit möchten wir für die Bonner Bürgerinnen und Bürger ergreifen. Die Bonner Satzung zur Dichtheitsprüfung sollte nicht beschlossen werden, solange in Düsseldorf noch keine Entscheidung über diese Gesetzesänderung gefallen ist. Spätere Änderungen kosten nur Zeit und Geld“, erklärt Angelika Esch, Sprecherin der SPD-Fraktion im Bau- und Vergabeausschuss. In der vergangenen Woche wurde deshalb auf SPD-Initiative im Umweltausschuss die Beratung der Bonner Satzung vertagt.
„Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen muss unbürokratisch und umweltfreundlich umgesetzt werden. Diese Prüfmaßnahme ist notwendig für den Grundwasserschutz. Deshalb werben wir um die Akzeptanz der Bonnerinnen und Bonner. Dafür ist wichtig, dass keine strengeren Maßstäbe für Privatleute gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Deshalb ist eine zeitgleiche Sanierung öffentlicher und privater Kanäle optimal“, so Alexandra Mause, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn.
„Darüber hinaus sollte für Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahl zwischen den möglichen Prüfverfahren bestehen. Dies schließt neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung – die einfache und damit kostengünstigere Dichtheitsprüfung – ein“, ergänzt Esch.