Dass die Stadt Bonn und der ehemalige Werkleiter des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks, künftig nicht mehr zusammenarbeiten sollen, ist seit Langem unstrittig. Die Debatten, Vorwürfe und Prüfberichte machen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich. Bei der von allen Seiten gewollten Trennung ist aber – trotz aller Empörung über bewiesene und angenommene Verfehlungen – ausschließlich Recht und Gesetz zu beachten. Und das Arbeitsrecht stellt für die Auflösung von Arbeitsverträgen hohe Anforderungen. Das gilt in besonderer Weise für die fristlose Kündigung. Die SPD hat daher in der Ratssitzung beantragt, dass in der öffentlichen Sitzung eine öffentliche Information über Kündigungsmöglichkeiten, rechtliche Voraussetzungen und die zu erwartenden Folgen einer Kündigung erfolgt. Die Fachverwaltung um den zuständigen Beigeordneten, Wolfgang Fuchs (CDU), hätte dann Gelegenheit gehabt, für alle nachvollziehbar die Grundlagen für die zu treffenden Entscheidungen im nicht-öffentlichen Teil zu legen. „Diese Darstellungen hätten allen Beobachtern die Möglichkeit gegeben zu bewerten, welches Ausmaß ein solcher Beschluss hat und welche Folgen die Stadt erwarten kann. An dieser Transparenz war der schwarz-grünen Koalition allerdings nicht gelegen“, bedauert Wilfried Klein, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn. Die Ratsmehrheit hat die öffentliche Behandlung des Themas abgelehnt: „Wahrscheinlich hatte sie Angst vor unliebsame Informationen durch den Fachdezernenten.“
Diese folgten dann aber im nicht-öffentlichen Teil. Sie machten klar: Für eine fristlose Kündigung fehlt die rechtliche Grundlage. Das Prozessrisiko sei enorm. Die Ausführungen des Personaldezernenten veranlassten viele Stadtverordnete aller Fraktionen zu umfangreichen Nachfragen. Die Antworten bestätigten immer wieder die Einschätzung. Und das Risiko eines teureren Vergleichs als der im Oktober ausverhandelte steige weiter, so Fuchs. „Die Verwaltung war bereit, die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung nochmals intensiv zu prüfen, um sie dann ggfls. auszusprechen, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat. Das hatte die SPD ausdrücklich so beantragt. Aber selbst diese Prüfung war der Ratsmehrheit zu viel, die diesen eigentlich selbstverständlichen Antrag abgelehnt hat. Sie will mit dem Kopf durch die Wand, ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz. So kann man eine solche Frage, in der es nochmals um viel Geld für die Stadt gehen kann, nicht entscheiden. Neben Leidenschaft braucht man auch den Verstand.“