CDU und Grüne lehnen Antrag der SPD zur Gleichbehandlung von Kann- und Muss-Kindern ab

Seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 ist in Nordrhein-Westfalen das letzte Kindergartenjahr grundsätzlich beitragsfrei. Das heißt, ab August eines laufenden Kindergartenjahres sind Kinder, die zwingend im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig werden (sog. „Muss-Kinder), beitragsfrei. Bei sog. Kann-Kindern erfolgt die Beitragsfreiheit aber erst mit dem Nachweis der verbindlichen Schulanmeldung im November; die Beitragsfreiheit gilt dann ab Dezember, also erst vier Monate später.

Mit einem entsprechenden Antrag der SPD zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15. 2. sollte diese Ungleichbehandlung beseitigt werden. Beantragt wurde, dass die Stadt Bonn den Eltern die Kindergartenbeiträge von August bis November rückwirkend erstattet, deren „Kann-Kind“ für das kommende Schuljahr in einer Grundschule angemeldet worden ist.

Die dafür notwenigen Haushaltsmittel hätten aus Sicht der SPD auch bereitgestellt werden können. Laut Verwaltung hat die Stadt nämlich nach Erstattung der Kindergartenbeiträge für das letzte Kindergartenjahr durch das Land einen Überschuss. Ein Teil dieses Geldes sollte nun dafür verwendet werden, um Beitragsgerechtigkeit für Eltern von „Muss-“ und „Kann-Kindern“ herzustellen.

„Viele Eltern werden sicherlich enttäuscht sein, dass Schwarz-Grün diese Ungleichbehandlung durch die gestrige Entscheidung im Ausschuss zementiert hat“, so der stellv. Sprecher im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der SPD, Sascha Krieger. „Wenn schon das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei ist, sollte dies aus Sicht der SPD für alle Kinder gelten“, ergänzte die familienpolitische Sprecherin der SPD, Dörthe Ewald.