Vereinshaus Ippendorf und ehemaliges Jugendzentrum: So kann es nicht weitergehen

Gabriele Klingmüller, Stadtverordnete
Gabriele Klingmüller

Das 50er-Jahre-Vereinshaus Ippendorf an der Röttgener Straße verfällt zusehends und das Städtische Gebäudemanagement guckt tatenlos zu. Das Originalflair einer Volksschule weht durch das Gebäude. Die Einrichtung kann als Lehrstück dafür gelten, wie Schule damals war. „Interessant und fast ein Fall für das Haus der Geschichte, für die Nutzerinnen und Nutzer des Vereinshauses aber eine Zumutung“, meint Gabriele Klingmüller, Stadtverordnete für Ippendorf.

Einfachverglasung und ungedämmte Wände führen zu immensen und stetig steigenden Energiekosten, die die Nutzerinnen und Nutzer kaum noch stemmen können. Bauschäden, wie z.B. eine defekte Regenrinne, werden seit Jahren nicht behoben. Das Vereinshaus wird von der Stadt an Vereine und Initiativen vermietet, die in einem Trägerverein zusammengeschlossen sind. Unter ihnen befinden sich der Ortsausschuss Ippendorf, das Gehörlosenzentrum Bonn und die Initiative Vorkindergarten. Auch privat organisierter Musikunterricht wird dort erteilt.

Die Mieterinnen und Mieter im Vereinshaus spielen im Ortsteil eine wichtige Rolle. Das gilt für den Ortsausschuss und ganz besonders für den Vorkindergarten, eine private Initiative, in der 2-3jährige Kinder an zwei Tagen pro Woche vormittags betreut werden. Wird die Immobilie womöglich bewusst dem Verfall preisgegeben? Das ist für die Mieterinnen und Mieter problematisch. Denn Ersatzräumlichkeiten fehlen. Einige von ihnen könnten in das benachbarte und leerstehende ehemalige Jugendzentrum ausweichen, aber nicht der Vorkindergarten.

„Hier trägt die Stadt eine besondere Verantwortung, denn ein reguläres U3-Angebot gibt es im Stadtteil Ippendorf/Venusberg bisher nicht. Nach langen Vorgesprächen wurden kürzlich zwar diesbezüglich Planungen aufgenommen, ein Baubeschluss und finanzielle Zusagen stehen aber noch aus“, berichtet Klingmüller. „Solange den Ippendorfer Familien kein anderes U3-Angebot zur Verfügung steht, muss der Vorkindergarten im Vereinshaus weiterarbeiten können. Das muss der Stadt die Reparatur einer Dachrinne schon wert sein.“