Hochwasserschutz am Mehlemer Bach: SPD: Kein Verkauf der städtischen Grundstücke zum Bebauen im Überschwemmungsgebiet!

Helmut Redeker, Stadtverordneter
Dr. Helmut Redeker
Hillevi Burmester

Die städtischen Grundstücke im Überschwemmungsgebiet des Mehlemer Bachs sollen nicht als Baugrundstücke verkauft werden. Stattdessen sind diese Flächen durch Änderung des Bebauungsplans als Grünflächen und auszuweisen. Das hat die SPD-Fraktion für die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 24.10. beantragt.

„Sollte es am Mehlemer Bach jemals wieder zu einem vergleichbaren Hochwasser wie im Sommer 2010 kommen, würde eine Bebauung der Flächen an der De-Brezé-Straße den Fließbereich des überlaufenden Baches erheblich beschränken. Schäden an unmittelbar benachbarten Häusern (auch Fach¬werkhäusern) würden drohen. Deshalb sollten städtische Grundstücke im Überschwemmungsgebiet nicht als Baugrundstücke verkauft werden“, erklärt Dr. Helmut Redeker, Stadtverordneter für Mehlem. „Der Bebauungsplan sollte geändert und die Flächen als Grünflächen ausgewiesen werden.“

„Wichtig ist vor allem die zügige Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs. Dabei sind auch die Bezirksregierung, der Rhein-Sieg-Kreis und die Gemeinde Wachtberg gefordert“, erläutert Hillevi Burmester, Vorsitzende der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bad Godesberg. „Darüber hinaus müssen natürlich die Anrainer des Mehlemer Bachs in alle Diskussionen und Planungen einbezogen werden.“