Dichtheitsprüfung: Keine Prüffrist für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten

Angelika Esch
Renate Hendricks, MdL
Renate Hendricks MdL
Bernhard "Felix" von Grünberg, MdL

„Wir begrüßen den Vorschlag der rot-grünen Landesregierung ganz ausdrücklich“, erklärt Angelika Esch, stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn und ihre Sprecherin im Bau- und Vergabeausschuss, zur geplanten Gesetzesänderung zum Kanal-TÜV. „Die Dichtheitsprüfung ist wichtig, muss aber auf jeden Fall bürgerfreundlich und praxistauglich geregelt sein.“

„Die geltende Regelung der schwarz-gelben Vorgängerregierung war so nicht mehr haltbar“, erklären Bonns SPD-Landtagsabgeordnete Renate Hendricks und Bernhard „Felix“ von Grünberg. „Die Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung und eine eventuelle Kanalsanierung muss in einem maßvollen Verhältnis stehen. Deshalb soll es keine Prüffristen mehr für Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten geben. Nur Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden, müssen bis Ende 2015 auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sollte es bei Sanierungen zu sozialen Härtefällen kommen, können die Bürgerinnen und Bürger günstige Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen. Darauf legen wir besonderen Wert.“

Vorschlag der Landesregierung auf einen Blick:

  • bis Ende 2015: Abwasserleitungen von Wohnhäusern von vor 1965 sowie industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen von vor 1990 innerhalb von Wasserschutzgebieten
  • bis Ende 2020: industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten

    Für Bonn sollte jetzt die entsprechende Satzungsänderung angepasst und beschlossen werden, fordert Esch. „Die Verwaltung, sollte nun eine Satzung vorbereiten, die alle Spielräume, die das neue Gesetz bieten wird, auch ausnutzt; vor allem die Frist bis Ende 2015 in Wasserschutzgebieten.“