Schwarz-Grün hält an Sevenheck fest – SPD: „So ein Risiko kann sich Bonn nicht leisten.“

Dieter Schaper, Stadtverordneter
Dieter Schaper

„Wir fordern weiterhin einen Schlussstrich unter das Kapitel Sevenheck!“, erklärt Dieter Schaper, SPD-Stadtverordneter und Mitglied im Planungsausschuss, in der Ratssitzung am 15. November. Die SPD-Fraktion hatte den Abbruch der Verhandlungen mit dem Investor um die Südüberbauung kürzlich beantragt. Die schwarz-grüne Koalition lehnte das erst im Planungsausschuss ab und wollte das Thema nun im Rat gar nicht erst beraten. Sie will an Sevenheck festhalten.

„Bereits im November 2008 hat Sevenheck der damaligen Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann per Anschreiben mitgeteilt, die Probleme seien aus dem Weg geschafft, es könne jetzt weiter vorangehen. Jetzt ist 2012 fast vorbei. Und? Wie Sie sehen, sehen Sie nichts“, empört sich Schaper. „Man stelle sich nur vor, wir bekämen hier mit den vielen Eigentumseinheiten in der Südüberbauung Duisburger Verhältnisse. Alles steht leer und nichts passiert mehr. So ein Risiko kann sich Bonn nicht leisten. So einem Investor können wir kein Millionenprojekt mitten im Bonner Zentrum überlassen!“

Zuletzt wurden mehr und mehr Einzelheiten um das in Duisburg geplante Outlet-Center – auch ein Sevenheck-Projekt – bekannt. Dort zahlte der Investor erst lange keine Grunderwerbssteuer für das von der Stadt erworbene Rhein-Ruhr-Hallen-Gelände, ließ sich erst ein Ultimatum stellen und überwies dann am 08. November in allerletzter Sekunde. Die Stadt Duisburg hätte sich sonst gezwungen gesehen, einen Ratsbeschluss zum Rücktritt vom Kaufvertrag herbeizuführen. „Alles in allem ist an dem Duisburger Outlet-Center seit langem nichts mehr passiert; außer, dass der Kaufvertrag über die zum zukünftigen Center gehörende Zinkhüttensiedlung geplatzt ist, weil Sevenheck auch hier die Grunderwerbsteuer nicht zahlte“, so Schaper weiter. „Es ist uns vollkommen unbegreiflich, wie die schwarz-grüne Koalition – gerade nach Bonns jüngsten Erfahrungen mit einem Großprojekt – an einem Investor festhalten kann, der nach wie vor keinen Eigenkapitalnachweis geleistet hat.“