

„Bonn bekommt noch in diesem Jahr eine einmalige Sonderzuweisung in Höhe von 121.060 Euro vom Land“. Darüber informierte heute die SPD-Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard „Felix“ von Grünberg. „Die rot-grüne Landesregierung erstattet Bonn damit einen Teil der Mehrkosten, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 ergeben“, so die beiden Abgeordneten.
Nach diesem Urteil bekommen Asylbewerber bereits seit August mehr Geld für ihren Lebensunterhalt. Insgesamt stellt die rot-grüne Landesregierung den Kommunen für die urteilsbedingten Mehrkosten 7,15 Millionen Euro zur Verfügung.
„Das Land unterstreicht damit einmal mehr seinen Anspruch, den Kommunen in unserem Land eine verlässliche und aufgabenadäquate Finanzausstattung sicherzustellen“, so Frau Hendricks und von Grünberg. Mit der Auszahlung der Mittel kann Bonn voraussichtlich noch Ende Dezember rechnen, wenn der Landeshaushalt 2012 am 29. November beschlossen wird. „Unser politisches Ziel bleibt aber die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Menschenwürde von Flüchtlingen gibt es nicht zu ‚Sonderkonditionen‘. Und durch die Berücksichtigung von Asylbewerbern durch das Sozialgesetzbuch würde der Bund endlich gesetzlich an den Kosten beteiligt und die Kommunen nachhaltig entlastet.“