Verwaltung schlägt vor: Seniorenzentren sollen in städtischer Hand bleiben – SPD: Kommunale Einrichtungen zu wichtigem Partner im Quartier machen

Wilfried Klein, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Wilfried Klein
Peter Kox

Nach mehr als zweijähriger Beratung hat die Verwaltung für den nächsten Sozialausschuss einen Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung der städtischen Seniorenzentren vorgelegt. Nach dem Landespflegegesetz sind alle Einrichtungen bis zum 1. August 2018 neuen Anforderungen anzupassen, die die drei kommunalen Einrichtungen zurzeit nicht erfüllen.

Kernpunkte des Verwaltungsvorschlages:

  • Die Einrichtungen verbleiben in kommunaler Trägerschaft.
  • Auf dem Gelände des Hauses Elisabeth wird ein Neubau errichtet.
  • Die beiden Häuser Albertus-Magnus- und Wilhelmine-Lübke-Haus werden saniert. Die Sanierung erfolgt auf der Basis des Konzeptes von Hausgemeinschaften bzw. Wohngruppen und bietet damit den künftigen Bewohnern kleine, viel Privatheit sichernde Wohneinheiten.
  • Darüber hinaus sollen sich die Einrichtungen stärker als bislang in das Quartier hinein öffnen, und damit die Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner in die Nachbarschaft stärken.

    „Wir begrüßen diesen Grundsatz ausdrücklich. Wir hatten Anfang Dezember 2012 bereits vorgeschlagen, dass die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft hin zu innovativen Konzepten und quartiersbezogen weiterentwickelt werden. Darüber hinaus wird so Planungssicherheit für die 300 Beschäftigten geschaffen. Damit sind alle Überlegungen, die Häuser ganz oder teilweise zu privatisieren, vom Tisch. Das freut uns“, erklären Wilfried Klein, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen, und Peter Kox, stellv. sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn.

    Die SPD hält es für möglich, dass über die konzeptionelle Ausgestaltung noch einmal intensiver mit den Beschäftigten und anderen Interessierten u.a. aus den Quartieren gesprochen werden muss. „Vielleicht müssen wir uns dafür noch einmal etwas Zeit nehmen, aber nicht zu viel. Denn die Zeit drängt. All diese Vorläufe, Planungen und nacheinander durchzuführende Baumaßnahmen werden zeitintensiv sein. Und der 1. August 2018 steht als unverrückbarer Stichtag fest. Daher müssen die Ausschüsse und der Rat nun zügig den Grundsatzbeschluss fassen.“