

Im Frühjahr und Sommer 2012 haben die Neubau-Planungen des Gemeinschaftskrankenhauses St. Elisabeth in der Loestraße unter den Anwohnerinnen und Anwohnern und in den Gremien eine breite Diskussion der Stadt über den Erhalt der Fassaden der Häuser Loestraße 6 und 8 ausgelöst. Seitdem hat der Landtagsabgeordnete Bernhard „Felix“ von Grünberg mehrere Gespräche zwischen der Nachbarschaft und dem Krankenhaus moderiert. Im Ergebnis hat das Elisabeth-Krankenhaus seine Pläne geändert, so dass jetzt eine einvernehmliche Regelung getroffen werden konnte. „Das neue Gebäude passt sich in die Architektur der Südstadt gut ein. Die denkmalgeschützten Fassaden, um die sich die Diskussion ursprünglich entzündet hat, werden in den Neubau integriert. Und nicht nur das: Die Lücke zwischen Krankenhaus und Schule wird geschlossen und vor allem bringt die neue Planung eine verbesserte Verkehrssituation mit sich. Bisher wird auf der Loestraße viel rangiert. Das hat dann ein Ende. Die Zufahrt wird geändert, sodass im Innenhof rangiert werden kann“, berichtet von Grünberg.
„Das ist eine wirklich tolle Verbesserung für die Anwohnerinnen und Anwohner“, freut sich Erika Coché, Vorsitzende des Unterausschusses Denkmalschutz und Stadtverordnete für das Baumschulviertel und die Südstadt. „Für mich war ein Totalabriss der Gebäude von Beginn an keine Option. Deshalb habe ich mich über den Kompromiss sehr gefreut – im Sinne des Krankenhauses, der Patientinnen und Patienten, der Nachbarschaft und des Denkmalschutzes. Und dass sich jetzt auch noch die Verkehrssituation entspannt, ist der Clou daran.“ Auch die Nachbarschaft begrüßt den intensiven moderierten Austausch und natürlich vor allem das Ergebnis. Der Theologe Christoph Bremekamp: „Ich bin sehr zufrieden, dass es zu dieser einvernehmlichen und guten nachbarschaftlichen Regelung gekommen ist.“
Vorgeschichte:
Die geplante Erweiterung des Elisabeth-Krankenhauses sah den Abriss der Gebäude Loestraße 6 und 8 vor. Dagegen regte sich im vergangenen Jahr Protest in Lokalpolitik und Bürgerschaft. Nach Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung, der Krankenhaus-Verwaltung, dem beauftragten Architekten und dem LVR-Amt für Denkmalpflege kam die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis, „dass in diesem besonderen Ausnahmefall ein überwiegendes öffentliches Interesse für den Erweiterungsbau (…) spricht.“ So ist zum Beispiel durch die Erweiterung ein barrierefreier Zugang zum Krankenhaus möglich und die geplante Tiefgarage könnte den ruhenden Verkehr in dem Gebiet entlasten. Nun stand man zwischen § 9 DSchG NW, nach dem Veränderungen an Baudenkmälern dann zu genehmigen sind, wenn Gründe des Denkmalschutzes einer Maßnahme nicht entgegenstehen oder wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt, auf der einen Seite und dem Denkmalschutz auf der anderen, dem ein Komplett-Abbruch klar entgegenstände.
Im Juni 2012 legte die Stadtverwaltung den Gremien einen Kompromiss zum Beschluss vor, für den sich der Unterausschuss Denkmalschutz und die BV Bonn aussprachen. Die Fassaden der beiden denkmalgeschützten Häuser sollten in die Krankenhauserweiterung integriert werden, damit diese möglich und gleichzeitig das Straßenbild erhalten wird.