


Der Landtag hat am Mittwoch (27.2.2013) beschlossen, dass private Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzgebieten geprüft werden müssen. In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Fristen, an denen private Abwasserleitungen spätestens geprüft sein müssen. In Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen gestärkt. Sie können nun selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten, neue Satzungen erlassen wollen oder nicht. „So ermöglichen wir flexible und auf die örtliche Situation angepasste Lösungen“, kommentieren die beiden Bonner Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard „Felix“ von Grünberg.
Die SPD-Abgeordneten betonen, dass mit der neuen landesgesetzlichen Regelung zur sogenannten Dichtheitsprüfung „eine bürgerfreundliche und unbürokratische Lösung auf den Weg gebracht wurde. Sie schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen.“
Soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei eventuell notwendigen Sanierungen von privaten Abwasserleitungen sollen vermieden werden. Frau Hendricks und von Grünberg: „Um finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern helfen zu können, wird die Landesregierung ein Programm mit zinsgünstigen Krediten auflegen.“
„Damit die neuen Bestimmungen in Bonn zur Anwendung kommen können, muss die kommunale Satzung geändert werden“, erläutert Angelika Esch, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn im Bau- und Vergabeausschuss. „Wir wollen die neuen Möglichkeiten nutzen und die Bürgerinnen und Bürger damit vor Kosten schützen. Die SPD-Ratsfraktion wird daher zügig eine Satzungsänderung beantragen.“