Tagespflegesatzung: SPD beantragt 5 Euro pro Stunde und Evaluierung nach einem Jahr

Sascha Krieger

Am morgigen Freitag berät der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine neue Beitragssatzung für Kindertagespflege. Ab dem 01. August 2013 sollen Tagesmütter und -väter von der Stadt anstatt bisher 2,38 Euro pro Stunde 4,50 Euro bekommen. Dafür wären dann zusätzliche Zahlungen – mit Ausnahme des Essensgeldes und externer Zusatzangebote – von den Eltern an die Tagespflegepersonen nicht mehr möglich. Hinzu kommen aber weiterhin Zuschüsse zu Kranken- und Rentenversicherung und für eigens für die Betreuung angemietete Wohnungen auch ein Mietzuschuss (100 Euro pro Monat pro Kind).

„Die geplante Begrenzung auf einen Stundensatz von 4,50 Euro kann für Tagesmütter und -väter mitunter zu einer deutlichen Einkommensreduzierung führen. Sie tragen fast alle Risiken dieser Tätigkeit als Selbstständige. Die Begrenzung des Stundensatzes bringt zwar auf der einen Seite einen großen Vorteil für die Eltern; nämlich bezahlbare Tagespflegeplätze. Es besteht aber auch die Gefahr, dass der Verdienstausfall zu einer Reduzierung von Plätzen führt, wenn Tagespflegepersonen zu den neuen Bedingungen aussteigen sollten“, mahnt Sascha Krieger, stellv. kinder- und familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn. Um dieser Gefahr vorzubeugen, schlägt der Sozialdemokrat einen Kompromiss vor, der weiterhin kostengünstige Tagespflegeplätze fördert und trotzdem den Einkommensausfall etwas abfedert: einen neuen Fördersatz von nicht 4,50 Euro, sondern von 5 Euro. Die entstehenden Mehrkosten sollen aus dem städtischen Gesamthaushalt gedeckt werden.

„Außerdem beantragen wir, dass nach einem Jahr evaluiert wird, wie sich das Angebot an Tagespflegeplätzen unter der neuen Satzung entwickelt hat“, ergänzt Krieger. „Kindertagespflege ist eine flexible Möglichkeit für Kommunen kurzfristig U3-Plätze zu schaffen. Dafür sollten die Rahmenbedingungen möglichst attraktiv bleiben.“