von Grünberg und Kox: NRW unterstützt Denkmalpflege unvermindert – 625.000 Euro allein für Namen-Jesu-Kirche

Bernhard "Felix" von Grünberg MdL
Peter Kox

51.394.400 Euro – das ist die Summe, die vom Land NRW im Jahr 2013 für die Bewahrung des baukulturellen Erbes an Rhein und Ruhr zur Verfügung gestellt wird. Das sind insgesamt 24.600 Euro weniger als im Jahr 2012. Zwar wurden die freiwilligen Landeszuschüsse für Bau- und Bodendenkmalpflege gegenüber dem Vorjahr um zwei Millionen Euro auf insgesamt 9,353 Millionen Euro gekürzt. Gleichzeitig aber werden die Landesmittel für den städtebaulichen Denkmalschutz erhöht. „Damit schafft das Land zusätzliche Möglichkeiten, bereitgestellte Bundesmittel durch Kofinanzierung in Anspruch zu nehmen, sodass in der Sache und auch in der finanziellen Ausstattung von einem Rückzug aus dem Denkmalschutz keine Rede sein kann“, erläutert dem Bonner SPD-Landtagsabgeordnete Bernhard „Felix“ von Grünberg.

„In Bonn wird unter anderem die Namen-Jesu-Kirche in der Bonngasse vom finanziellen Engagement des Landes profitieren. In diesem Jahre werden weitere 625.000 Euro in die Grundsanierung des Gebäudes fließen“, freut sich von Grünberg. Damit leiste NRW weiterhin einen erheblichen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes der Stadt Bonn.

Zur heutigen Medienberichterstatter über die bodendenkmalpflegerischen Arbeiten im Vorfeld des Ausbaus der Marie-Kahle-Gesamtschule ergänzt Peter Kox, SPD-Stadtverordneter für Bonn-Castell, unter Verweis auf die Gespräche zwischen Stadt und Landschaftsverband Rheinland zur Finanzierung der Maßnahme: „Ich würde es sehr bedauern, wenn dadurch der Eindruck entstanden wäre, dass sich der Schulausbau verzögern könnte. Die Gesamtschule ist ein wichtiger Baustein in der Schullandschaft im Bonner Norden. Daher ist es gut und richtig, dass die Stadt eben keine Verzögerungen beim Ausbau zulässt und bis zur Klärung der Gesetzeslage in Vorleistung tritt.“

Zudem müsse man „ohnehin finanziell ‚das Castell im Dorf lassen‘“, ergänzt der Stadtverordnete: „Gelder, die die Stadt jetzt vielleicht zusätzlich für die Grabungsarbeiten in die Hand nehmen muss, spart sie später letztlich durch die Etablierung des ‚Veranlasserprinzips‘ im LVR bei der Landschaftsumlage.“