

Das Land NRW soll von der Ermächtigungsnorm des Bundes Gebrauch machen, wonach Mietsteigerungen im freifinanzierten Wohnungsbau höchstens in Höhe von 15% statt bisher 20% in einem Zeitraum von drei Jahren stattfinden dürfen. Diese Erwartung hat der Landtag NRW in seiner letzten Plenarsitzung mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen und der Piraten-Fraktion formuliert.
"Der Wohnungsmarkt entlang der Rheinschiene und vor allem auch in Bonn ist enorm unter Druck, die Mietpreise sind in den vergangenen Jahren explodiert. Daher ist es wichtig, dass das Land seine Möglichkeiten zur Mietpreisbegrenzung nutzt", begrüßt der SPD-Landtagsabgeordnete Bernhard "Felix" von Grünberg, der auch Vorsitzender des Mieterbunds Bonn/Rhein-Sieg/Ahr ist, den Antrag. Darin formuliert der Landtag die Bitte an Wohnungsbauminister Groschek, ein für die Einführung dieser "Kappungsgrenze" notwendiges Gutachten einzuholen, um rechtssicher festzustellen, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Bonn besonders gefährdet ist. "Ein solches Gutachten kostet Zeit und Geld, ist aber leider notwendig", so von Grünberg weiter.
"Hier zeigt sich, dass die jetzt Anfang Mai in Kraft getretene Mietrechtsreform der schwarz-gelben Bundesregierung im Grunde absolut mieterfeindlich ist", erläutert Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber. "Die Kappungsgrenze dient in erster Linie als Deckmäntelchen für die massive Beschneidung von Mieterrechten z.B. durch das dreimonatige Mietminderungsverbot bei sanierungsbedingten Beeinträchtigungen. Daher haben CDU und FDP das Verfahren zur Einführung der Kappungsgrenze völlig bürokratisiert", beklagt Kelber. “Die SPD-Bundestagsfraktion hingegen hatte sich für eine Kappungsgrenze von 10% in allen Städten und Gemeinden stark gemacht.”
Umso wichtiger sei jetzt, dass sich die Landesregierung dennoch nicht davon abhalten lasse, die Möglichkeiten zum Mieterschutz zu nutzen, sind sich die beiden SPD-Abgeordneten einig.