Neuer Konsens im Rat: Weiterer Schritt gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Peter Kox
Hillevi Burmester

Mit seinem Beschluss vom 15. Mai 2014 hat der Rat der Stadt Bonn die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft. Nun kann nicht nur Leerstand von Wohnungen, sondern auch das Umwandeln in Ferienwohnungen sanktioniert werden. „Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes war eine Zweckentfremdungssatzung dringend notwendig. Denn sie ist eines der wenigen Instrumente, die eine Kommune am Wohnungsmarkt überhaupt hat“, erläutert Peter Kox, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen.

CDU, FDP und BBB hatten das stets anders gesehen und der Verwaltung Stasi-Methoden vorgeworfen. „Von einer Schnüffelstadt war die Rede und davon, dass der Oberbürgermeister und die Sozialdezernentin ihre Bürgerinnen und Bürger ausspionieren“, erinnert Kox. „Beim Verschärfen der Satzung in Bezug auf Ferienwohnungen waren die bürgerlichen Parteien nun gerne dabei. So schnell kann’s gehen… In erster Linie freut mich allerdings, dass auch die genannten Fraktionen festgestellt haben, dass eine solche Satzung richtig und wichtig, sachlich angemessen und rechtssicher ist.“

Entstanden war der Wunsch nach dieser Satzungsnachbesserung im Bezirk Bad Godesberg. „Hier wurde aufgrund des großen Zulaufs von Medizintouristen sehr viel Wohnraum in ganz normalen Mehrfamilienwohnhäusern umgewandelt zu Ferienwohnungen“, berichtet Hillevi Burmester, stellv. Bezirksbürgermeisterin von Bad Godesberg. „Gut, dass es auch dafür jetzt eine Regelung gibt.