Kelber: Die Mietpreisbremse kommt

SPD, CDU und CSU haben sich auf die letzten Details zur sogenannten Mietpreisbremse geeinigt. Der unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitete Entwurf sieht vor, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent steigen darf. In vielen deutschen Städten, darunter insbesondere auch Bonn, wird dieser Wert momentan oft deutlich überschritten. Außerdem wird bei den Maklerkosten ein "Bestellerprinzip" eingeführt.

„Dieses Gesetz ist ganz besonders wichtig für uns in Bonn“ freut sich Ulrich Kelber, Bonns Bundestagsabgeordneter und als Parlamentarischer Staatssekretär im BMJV verantwortlich für die Mietpreisbremse. „Es wird ein Stück weit dazu beitragen, die Verdrängung der kleineren und mittleren Einkommensgruppen aus den beliebten Wohnlagen aufzuhalten.“ Das Gesetz wird außerdem genau regeln, dass die Mietpreisbremse nicht durch Staffelmieten umgangen wird.

Maklergebühren muss in Zukunft derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat, also in aller Regel der Vermieter. „Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich dass wer bestellt auch bezahlt, war auf dem Mietmarkt bisher leider genau anders herum die Regel. Um an die Wohnung zu kommen, mussten Interessenten zähneknirschend hohe Summen auf den Tisch legen. In Zukunft wird der Mieter nur noch dann eine Provision zu zahlen haben, wenn ein Makler tatsächlich aktiv für ihn als seinen Auftraggeber nach geeigneten Wohnungen sucht und nur wenn aufgrund dieser Suche dann auch ein Mietvertrag zustande kommt.

Dazu meint Ulrich Kelber: „Gibt ein Vermieter einem Makler seine Wohnung an die Hand mit dem Auftrag, nach geeigneten Mietern zu suchen, so wird in Zukunft der Vermieter die Dienste des Maklers zu bezahlen haben. Es dürfen auch keinerlei Zusatzregelungen im Mietvertrag vereinbart werden, die diese Courtage letztlich wieder auf den Mieter abwälzen würden. Durch diese Regelung erhoffen wir und ebenfalls, die soziale Mischung auch in den beliebten Wohnvierteln besser erhalten zu können. Es wird in Zukunft nicht mehr darauf abkommen, ob jemand das Geld hat, solch eine Courtage zu bezahlen oder nicht. Denn durch die Zwangslage haben die MieterInnen und Mieter immer die maximal erlaubte Maklergebühr zahlen müssen.“