Aufgrund der Zusage des Bundes, zusätzliche Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, hat das Land NRW jetzt die Finanzierungsbedingungen für öffentlich geförderten Wohnungsbau massiv verbessert. Das heißt für Bonn beispielsweise: Der Bauherr bekommt 100 Prozent Darlehen für 0,5 Prozent Zinsen – und muss davon lediglich 75 Prozent zurückzahlen. Bei einem notwendigen Eigenkapital von 20 Prozent ist dies faktisch ein Zuschuss von 25 Prozent.
Wenn Flüchtlinge in den Wohnungen untergebracht werden sollen, ist sogar ein Tilgungsnachlass von bis zu 35 Prozent möglich. Darüber hinaus kann die Stadt mit eigenen Zuschüssen die so genannte Bewilligungsmiete, also die Höchstmiete pro Quadratmeter, mit eigenen Mitteln aufstocken, wenn Flüchtlinge in neuen oder vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Wohnungen untergebracht werden.
Tiefgaragen oder sonstige Stellplätze brauchen nicht mehr errichtet zu werden. Balkone brauchen erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet zu werden.
Für die Planungskosten und die Kosten für die notwendigen Abstimmungsprozesse kann ein Bauherr bis zu 50 Prozent Zuschuss vom Land bekommen.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Bernhard “Felix” von Grünberg dazu: “Jetzt sind Stadt und Ratsmehrheit am Zuge: Es muss endlich eine verbindliche Quote von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau bei Neubau- und Nachverdichtungsprojekten beschlossen werden! Städtische Grundstücke müssen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau verbilligt abgegeben werden und es muss ein verkürztes Planungsverfahren für neue Planungsverfahren geben. Dazu muss das Planungsamt personell angemessen aufgestockt werden!