

Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, der wissenschaftlichen Anforderungen genügt und unter Federführung der Stadt im Gespräch mit Mieterbund und Haus & Grund erstellt wird, ist mittlerweile eine gute Bonner Tradition, die den Rechtsfrieden befördert und damit allen – Mietern, Vermietern und Stadt – nutzt. Nun hat das Amtsgericht in einem Musterprozess entschieden, dass der bestehende Bonner Mietspiegel nicht qualifiziert sei und damit nicht mit der örtlichen Vergleichsmiete gleichgesetzt werden könne. „Auch wenn es sich zunächst nur um die Meinung eines einzelnen Richters handelt: Hier muss nachgebessert werden, damit dieses für den Bonner Wohnungsmarkt wertvolle Werkzeug wieder seinen befriedenden Zweck erfüllen kann“, fordert Peter Kox, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen.
Die SPD-Fraktion hat deshalb nun beantragt, die Verwaltung möge zum Sachstand der aktuellen Gespräche zwischen Stadt, Haus & Grund, Deutschem Mieterbund und Gutachterausschuss berichten und einen Weg aufzeigen, wie eine schnellstmögliche Aufstellung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels und dessen Beschluss erreicht werden können.
„Für uns ist der Mietspiegel aber weit mehr als ein mietrechtliches Mittel vor Gericht und in Auseinandersetzungen zwischen Mieter- und Vermieterseite. Er zeigt auch in schöner Regelmäßigkeit auf, dass wir unsere wohnungspolitischen Anstrengungen noch weiter verstärken müssen“, ergänzt Angelika Esch, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Wenn die Mieten beständig weiter steigen und gleichzeitig die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen abnimmt, lässt sich das mit unserem Anspruch, eine auch sozial inklusive Stadtgesellschaft zu sein, nicht vereinbaren. Das führt uns der Mietspiegel vor Augen.“ Spieglein, Spieglein…