Wie die Stadt im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn am 11. Juli mitteilt, soll dies zwischen dem 19. Juli und 20. August 2018 geschehen. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn kritisiert das scharf, da der Auslagezeitraum mitten in den Bürgerentscheid fällt.

„Wir haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass es rechtswidrig ist, zum Thema Zentralbad in Dottendorf bis zum 3. August irgendwelche Fakten zu schaffen“, erinnert Herbert Spoelgen, Vorsitzender der Bonner SPD-Bezirksfraktion. „Noch immer gilt die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung, die klar sagt, dass nichts beschlossen oder getan werden darf, was dem Bürgerbegehren entgegensteht. Daher muss die Verwaltung die Auslage der Pläne bis nach dem Bürgerentscheid verschieben.“

Gabi Mayer, stellvertretende Vorsitzende und sportpolitische Sprecherin der Ratsfraktion, ergänzt: „Wir fordern den Oberbürgermeister auf, die angekündigte zweite Auslage der Pläne zu verschieben. Alles andere wäre ein Beweis dafür, dass der Bürgerentscheid den Oberbürgermeister nicht interessiert, und somit ein Schlag ins Gesicht aller im Wahlkampf zum Bürgerentscheid engagierten Bürgerinnen und Bürger.“