Rat beschließt Niederschlagung von Forderungen aus Bürgschaften

Aufforderung an Bund und Land, Rechtssicherheit herzustellen

Die Stadt Bonn wird auf ausstehende Forderungen aus Bürgschaften, die für syrische Geflüchtete eingegangen wurden, verzichten. Das hat der Rat der Stadt am 7. Februar 2019 mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN und der Sozialliberalen beschlossen. Die SPD-Fraktion hatte im Oktober 2018 mit einem entsprechenden Antrag das Thema aufgegriffen und in die Beratungen eingebracht. Jetzt freut sie sich, dass die bisherige Rechtsunsicherheit für die uneigennützigen Bonnerinnen und Bonner ein Ende findet.

Peter Kox

Peter Kox, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, dazu: „Viele Bürgerinnen und Bürger haben durch die Übernahme von Bürgschaften den Menschen, die aus Syrien flüchten mussten und nach Bonn kamen, den Einstieg hier erleichtert. Dafür gebührt ihnen Dank und Unterstützung durch die Politik und die Verwaltung. Letzteres wollten wir mit unserem Antrag erreichen und haben es jetzt endlich auch.“ Zwar werde jeder Fall einzeln geprüft. „Aber dort, wo die Forderungen aus den Bürgschaften nicht bedient werden können, wird die Stadt dauerhaft auf die Außenstände verzichten. Damit wird in vielen Fällen die finanzielle Unsicherheit beendet.“

Angelika Esch

„Gleichzeitig haben wir auch die Bundes- und die Landesregierung NRW aufgefordert, endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen“, sagt Angelika Esch, Vorsitzende der Fraktion und des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen. „Die Bürgschaften wurden damals übernommen, obwohl Bund und Land NRW unterschiedliche Auffassungen darüber vertraten, ob die Übernahme mit der Asylanerkennung enden würde oder nicht. Bis heute ist diese Frage nicht hinreichend geklärt. Daher stehen auch viele Bürgende, die nicht unter eine Härtefallregelung fallen, immer noch vor der Frage, ob noch Forderungen der Stadt oder des Jobcenters auf sie zukommen oder nicht.“