Die Godesberger Bezirksvertretung tagte am Mittwoch trotz verheerender Infektionslage in voller Besetzung im Stadthaus. Um dem Rechnung zu tragen, wurde die Tagesordnung maximal reduziert – sogar die Haushaltsberatung ist dem zum Opfer gefallen. Einige wichtige Dinge wurden aber auf den Weg gebracht:
Eine geschlagene Stunde wurde über die Zukunft des OneWorld-Mobils gerungen, eines Wohnmobils, das vor einigen Jahren mit großer – auch finanzieller – Unterstützung der Bevölkerung für mobile Jugendarbeit eingerichtet worden war. In den vergangenen Jahren gingen die Besucherzahlen jedoch stark zurück. In der Sitzung wurde deutlich, dass dieses mangelnde Interesse zu

einem großen Teil auf die Vorgabe ungeeigneter Standorte durch das Jugendamt zurückzuführen war. Die Bezirksvertretung folgte vor diesem Hintergrund dem Verwaltungsvorschlag nicht, das OneWorld-Mobil abzuschaffen. Auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und FDP hin wurde stattdessen beschlossen, das Angebot um mindestens zwei Jahre zu verlängern. In dieser Zeit soll die Arbeit der Sozialarbeiter*innen maximal flexibilisiert werden. Zusätzlich sollen die Träger einen Zuschuss für die Beschaffung von Lastenrädern erhalten, die sie ebenfalls für ihr „hinausreichende Jugendarbeit“ nutzen können. Allein die Godesberger Grünen sprachen sich dagegen aus.
Beim Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Postbank an der Kennedyallee, auf dem ca. 380 neue Wohnungen entstehen sollen (davon 40% gefördert), hat sich die Bezirksvertretung dem Vorschlag des Planungsausschusses angeschlossen, den Bebauungsplan in seiner jetzigen Form grundsätzlich zu unterstützen. Jedoch muss die Tiefgarage noch so angepasst werden, dass sie in ihren Ausmaßen kleiner wird und dafür stärker in die Tiefe geht. Dies ermöglicht eine Vergrößerung des Grünstreifens zwischen Neubau und Bestandsgebäuden. Zudem soll auf die zweite Ausfahrt, die in einer Wohnstraße mündet, verzichtet werden. Beides waren wichtige und berechtigte Anliegen der Anwohner*innen.
Ein Stoppschild wurde hingegen für die geplante Bebauung eines größeren Grundstücks an der Grenze zwischen Muffendorf und Heiderhof aufgestellt, auf dem ein Investor sechs villenartige Gebäude errichten möchte. Die Bezirksvertretung verweigerte die Mitwirkung an einer Änderung der vorgesehenen Erschließungsstraße. Da die Erschließung ohne Straße nicht gesichert ist, kann das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB genehmigt werden. Der Investor muss nun nach einer anderen Lösung suchen, gegebenenfalls im Rahmen eines Bebauungsplans, was auch die Schaffung geförderten Wohnraums ermöglichen könnte.