Eine gute Nachricht für die Bewohnerinnen und Bewohner im Tannenbusch. Um im Tannenbusch die „aufsuchende Rechts- und Verbraucherberatung“ der Bonner Verbraucherzentrale, gemeinsam mit dem Land NRW, sicherzustellen, hat der Sozialausschuss die Förderung bis maximal 45.000 € pro Jahr beschlossen.

Zielgruppe des Projekts sind Verbraucher:innen, die den Weg in eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale nur schwer oder gar nicht finden und vielfach multiple Problemlagen haben. Hierzu gehören insbesondere: Migrant:innen, Senior:innen, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Sozialleistungsberechtigte, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.
Ebenfalls haben wir uns für niederschwellige Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen stark gemacht. Aufgrund der Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist zukünftig der LVR hierfür zuständig. Um die notwendigen niederschwelligen Beratungsangebote weiterhin sicherzustellen haben wir die Verwaltung beauftragt, die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu erfassen und dem Ausschuss erneut vorzulegen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird gestärkt. Durch einen Zuschuss des Bundes konnten im Gesundheitsamt 8 neue Stellen geschaffen und teilweise auch schon besetzt werden. Die Corona-Pandemie hat sehr deutlich gemacht, dass eine Stärkung des Gesundheitsamts notwendig war und ist.