Aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Per Dringlichkeitsentscheidung wurde die Unterstützung für das „Haus der Familie-Mehrgenerationenhaus“, der Thomaskirchengemeinde, beschlossen. Damit ist diese wertvolle Arbeit bis 2018 weiterhin gesichert. Die Stadt muss einen Anteil zahlen, damit die Förderung durch den Bund ebenfalls gesichert ist.

Dörthe Ewald Bild: ©s.h.schroeder

Die Zuschüsse für die Familienbildungsstätten haben in den letzten Monaten für viel Aufregung gesorgt. Die von der alten Ratskoalition auf den Weg gebrachte Umstellung der Finanzierung wird von Seiten des Jugendamtes nun neu gedacht und soll auf andere Füße gestellt werden. Das begrüßen wir sehr. Da die Gespräche zwischen den Akteur:innen und die Neukonzeption der Familienbildungsstätten noch nicht abgeschlossen sind, halten wir es für logisch und sinnvoll, den Antrag der FDP zur Finanzierung zu vertagen, bis die Ergebnisse aus den Gesprächen vorliegen.

Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Stand des Gewaltpräventionskonzeptes vorgelegt, das nach den Empfehlungen der Universität Marburg erstellt werden soll. Wir hoffen auf eine schnelle Umsetzung und Etablierung in der Stadtgesellschaft, da aufgrund der Auswirkungen der Pandemie Kindern und Jugendlichen nicht nur verstärkt Gewalt ausgesetzt sind, sondern Gewalt auch bei Konflikten zwischen Kindern und Jugendlichen immer noch eine viel zu große Rolle spielt.

Durch die Verwaltung wurde ein erster Aufschlag zu einer „Zielgruppenorientierten Sozialraumanalyse“ (ZISO) vorgelegt. Eine wichtige Verzahnung von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. Als Koalition haben wir dazu einen Änderungsantrag gestellt, die Planung nochmal mit den Akteur:innen vor Ort in den Stadtteilarbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften rückzukoppeln, um im Beteiligungsprozess allen die Möglichkeit für Rückmeldungen und Anregungen zu geben.

Bonn erhält drei Ombudspersonen, die bei Konflikten im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln können. Es hat sich gezeigt, dass in Konfliktsituationen zwischen Leistungserbringenden und Hilfeempfangenden junge Menschen und ihre Familien ihre Rechte aufgrund der bestehenden strukturellen Machtasymmetrie häufig nicht oder nicht umfassend verwirklichen können – entweder, weil sie diese Rechte nicht kennen oder sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sehen, diese anhand der vorhandenen Strukturen des Rechtsstaates einzufordern. Durch die Ombudspersonen wir nun die Stellung der betroffenen Familien/Jugendlichen gestärkt.