Sportausschuss: Bauen und Sanieren

Im Sportausschuss haben wir wieder einige Verbesserungen für den Bonner Sport auf den Weg bringen können.
Für den Ortsteil Geislar haben wir eine Machbarkeitsstudie beschlossen, die eine Erweiterung der Sportanlagen zum Ziel hat. Der Naturrasenplatz ist in einem schlechten Zustand, da ihm die notwendige Drainage fehlt und der Platz zudem zu intensiv bespielt wird. Grund dafür ist die wachsende Zahl von Spielerinnen und Spielern beim dort ansässigen Verein FC Eintracht Geislar 1962 e.V. Durch die Neubaugebiete in Geislar hat der Verein regen Zulauf. Die Anzahl der Mannschaften hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. 15 Jugendmannschaften teilen sich den Platz bereits. Es ist davon auszugehen, dass der Zulauf auch weiterhin anhält, da weiterer Wohnraum sowie Kindergärten und eine Schule entstehen. Daher soll nun geprüft werden, ob ein weiteres Spielfeld als Kunstrassenplatz an anderer Stelle errichtet werden kann oder ein Kleinspielfeld in unmittelbarer Nähe für Entlastung sorgen kann.

Fenja Wittneven-Welter Bild: ©s.h.schroeder

Im Jahre 2006 wurde der Sportplatz im Sportpark Pennenfeld zu einem Kunstrasenplatz umgebaut. Der Kunstrasenbelag befindet sich heute in einem schlechten Zustand und birgt ein hohes Gefahrenpotenzial für die Sportlerinnen und Sportler. Wir haben daher beschlossen, dass der Belag ausgetauscht wird. Der neue Kunstrasen wird nur mit Sand verfüllt. Dadurch wird die Bildung von Mikroplastik fast komplett vermieden, dies ist mittlerweile in Bonn Standard und Teil der Nachhaltigkeitsstrategie für den Bonner Sport.

Ebenfalls einstimmig auf den Weg gebracht haben wir die Entwurfsplanung für den Neubau einer Einfeldsporthalle in der Wittestraße in Schwarzrheindorf. Die Halle ist dringend notwendig, um den Sportunterricht der Arnold-von-Wied-Schule zu sichern und auch für den ortsansässigen Vereinssport. Der Neubau ist neben dem Sportplatz vorgesehen. Es wird höchste Zeit, dass wir mehr Sporthallen

bauen, wie es der Sportentwicklungsplan auch vorsieht. Hier geht es nun an einer wichtigen Stelle an die Umsetzung!

Eine intensive Diskussion gab es um die Einführung der 2G-Regel im Sportbereich. Sowohl der Eintritt zu Bädern als auch zu Sportanlagen soll nur noch mit 2G-Nachweis möglich sein. So sieht es die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor. 2G gilt ab einem Alter von 16 Jahren, jüngere Kinder gehen noch zur Schule und gelten daher als getestet. Bei den Vereinen herrscht zurzeit noch große Unsicherheit, wie sie dies logistisch bewerkstelligen sollen, vor allem da sie auf städtischen Sportanlagen kein Hausrecht haben. Eine Lösung muss aber her, denn Sportanlagen schließen und Jugendlichen den dringend notwendigen Sport zu verbieten kann keine Alternative sein. Das Sportamt ist bereits in Gesprächen darüber mit den Vereinen und auch im Austausch mit anderen Kommunen, denn das Problem haben nun alle Vereine in NRW.