Bezirksvertretung Bad Godesberg: Klangwelle kehrt zurück und Gutachten zum Hochwasserschutz

Bericht aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 19. Oktober 2022, u.a. zu Klangwelle und Hochwasserschutz.

Die Klangwelle kommt nach Bad Godesberg! Die Bezirksvertretung hat grünes Licht gegeben, dass die beliebte Veranstaltung im nächsten Frühjahr auf der Rigal’schen Wiese stattfinden kann. Wir sehen es als großen Gewinn, diesen Publikumsmagnet nach Bad Godesberg zu bekommen. Unumstritten war die Entscheidung aber nicht, der Bürgerbund und einige Grüne hielten

Dr. Uli Barth
Dr. Uli Barth Bild: s. h. schroeder

Lärmschutz und den Schutz der Rasenfläche für wichtiger und wollten die Veranstaltung verhindern. Der stellvertretende Bad Godesberger Bezirksbürgermeister Gabriel Kunze brachte für uns zum Ausdruck, dass wir Veranstaltungen in der Stadt klar begrüßen und die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Anwohner:innen für ausreichend halten. Wer in eine Großstadt zieht, muss auch damit rechnen, dass Veranstaltungen in der Nähe stattfinden und laut sind. Auch Anwohner:innen großer Straßen hätten gerne mehr Ruhe. Wir wünschen uns aber eine lebendige Stadt und halten diese Beeinträchtigungen für vertretbar.

Darüber hinaus stellte die Stadtverwaltung das Gutachten zum Hochwasserschutz am Godesberger Bach vor. Die Lage ist nach Aussage der Gutachter bedrohlich, bei einem hundertjährigen Hochwasser ist mit Schäden von mehr als 120 Mio. EUR zu rechnen, bei einem Extremhochwasser gar mit gut 300 Mio. EUR. Allerdings gibt es offensichtlich keinen Königsweg, um diese Schäden zu verhindern: Weder Rückstaubecken noch Flutschutzwände oder ein Entlastungskanal – wie er in Mehlem realisiert wurde – können die Schäden eines hundertjährigen Hochwassers vollständig verhindern. In der kommenden Diskussion wird es auch darum gehen, welches Schutzniveau erreichbar ist und welchen Aufwand die Stadt betreiben kann. Denn für einzelne Maßnahmen wurden hohe zweistellige Millionenbeträge genannt. Ad-hoc-Maßnahmen dürften allerdings keine Lösung sein; laut Stadtverwaltung liegt die Vorwarnzeit bei 60 bis 90 Minuten. Wir halten eine Kombination von Maßnahmen für sinnvoll, um zumindest die schlimmsten Schäden abzuwenden. Dazu zählt auch der Schutz besonders gefährdeter, wertvoller Objekte wie des Stadtbahntunnels, der schon bei geringeren Hochwasserereignissen bedroht ist.