Bürgerausschuss für Rückkehr zu Antragsrecht für Vereine

Bericht aus der Sitzung des Bürgerausschuss vom 26. Oktober 2022, u.a. zum Vereinsantragsrecht und Straßenumbenennungen.

In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unter anderem mit einem Bürgerantrag auf Änderung des Antragsrechts für Bürgeranträge. Hintergrund ist eine durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung vorgenommene Änderung des § 24 der Gemeindeordnung NRW im Dezember 2021, seit der nur noch Einwohner:innen

Benedikt Pocha Bild: ©s.h.schroeder

berechtigt sind, in ihrer Gemeinde einen Bürgerantrag zu stellen. Die bis dahin ebenfalls antragsberechtigten Vereine als juristische Personen verloren damit ihr zuvor in ganz NRW rege genutztes Antragsrecht. Nach einer sehr eindringlichen Schilderung der selbst als Vorstände in Bürgervereinen aktiven Antragsteller, wie stark sie diese Änderung in ihrer Vereinsarbeit und dabei insbesondere ihrem Engagement für die Bürger:innen vor Ort einschränkt, stimmte der Ausschuss mit breiter Mehrheit dem Antrag zu. Vorbehaltlich weiterer Beschlussfassung im Rat wird die Stadtverwaltung nun bei der Landesregierung über den Städtetag die Wiedereinführung des Antragsrechts für ortsansässige Vereine anregen.

Ebenfalls mit breiter Mehrheit stimmte der Ausschuss zwei Bürgeranträgen auf Benennung von Straßen nach Rosemarie Keltz  und Siegfried Pater zu. Die Gründerin des Vereins „Ausbildung statt Abschiebung“ Keltz und der vor allem im Kampf gegen Organhandel engagierte Entwicklungshelfer Pater sind damit dem Rat für die baldige Aufnahme in die Straßenbenennungsliste vorgeschlagen.