Finanzausschuss: Viktoriaunterführung ist auf den Weg gebracht

Bericht aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 28. September 2022, u.a. zur Viktoriaunterführung, Katastrophenschutz und Änderungen der kommunalen Haushaltspolitik.

Der Umbau der Viktoriaunterführung (im Volksmund wenig schmeichelhaft auch „Pissrinne“ genannt), vom Alten Friedhof auf die andere Seite der Bahngleise in Richtung Weststadt, ist einen Schritt weiter. Der Ausschuss hat der Einleitung des Vergabeverfahrens zugestimmt.

Alois Saß Bild: ©s.h.schroeder

In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der Häufigkeit und Schwere von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen zu verzeichnen. Die Herausforderungen der Flüchtlingsströme, der COVID-19-Pandemie, der Naturereignisse und zuletzt der geopolitischen Entwicklungen im Osten Europas stellten und stellen enorme Herausforderungen für die Stadt Bonn dar und haben die Notwendigkeit der Steigerung der Reaktions- und Handlungsfähigkeit im gesamtstädtischen Bevölkerungsschutz aufgezeigt. Der Weiterentwicklung des städtischen Katastrophenschutzplan stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Da jedoch auch insgesamt 12 neue Stellen im Bereich der Feuerwehr geschaffen werden sollen, müssen wir den Plan insgesamt in den Haushaltsberatungen behandeln.

Der Neuabschluss von Kooperations- und Förderverträgen mit Dritten für freiwillige Aufgaben der Stadt in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugend, Sport, Kultur, Umwelt- und Tierschutz erfolgt zukünftig ohne Haushaltsvorbehalt. Der Abschluss von Förderverträgen und die Bewilligung von Förderungen soll den Begünstigten Planungssicherheit hinsichtlich der Gewährung städtischer Mittel verschaffen. Das hat die Koalition beantragt und nun beschlossen.

In einer Mitteilungsvorlage erstattete die Verwaltung Bericht zur Unterbringung aus der Ukraine geflüchteter Menschen. Hieraus ist ersichtlich, dass außer dem Roten Kreuz kein anderer Anbieter in der Lage bzw. am „Markt“ war, der diese Aufgabe stemmen konnte.

Weiterhin berichtete die Kämmerei über zwei Gesetzgebungsverfahren im Landtag. Die Landesregierung plant, die Mindereinnahmen, die im Bereich kommunaler Versorgung aufgrund des Urteils des OVG NRW vom 17.05.2022 zu reduzieren. Zukünftig soll bei der Berechnung der Zinsen, die die Stadt für die Investition in die Infrastruktur auf die Gebühren umlegen darf zwar auch weiterhin nicht der Durchschnittliche Zins der letzten 50 Jahre sondern der letzten 30 Jahre angewendet werden. Das OVG hatte den durchschnittlichen Zins der letzten 10 Jahre als Berechnungsmaßstab angenommen. Das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahren hat unmittelbar Auswirkung auf alle endgültigen Festsetzungen der Gebühren.

Weiterhin plant der Landtag, dass auch die Kosten, die in Verbindung mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine entstehen, isoliert und über eine lange Zeit abgeschrieben werden können, wie dies auch bereits mit den pandemiebedingten Mehrkosten und Mindererträgen der Fall war. Mit dieser bittersüßen Pille verschiebt der Landtag abermals die Verantwortung für laufende Aufgaben auf die Kommunen und dort auf die lange Bank. Investitionen in die Zukunft über Schulden zu finanzieren und damit auch diejenigen an den Kosten zu beteiligen, die die geschaffene Infrastruktur nutzen, ist noch erklärbar. Die laufenden Aufgaben aber mit Schulden zu finanzieren ist sozial ungerecht. Das Land hat die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre regelmäßigen Aufgaben erledigen zu können. Dazu bedarf es direkter Zuschüsse für Sonderaufgaben und eine Regelung zur Finanzierung von Altschulden. Dann können die Kommunen auch die von Bund und Land auf die Kommunen abgewälzten Mehraufgaben stemmen.