Die Verwaltung plant, bis auf Weiteres auf ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu verzichten, welches der Stadt nach dem Denkmalschutzgesetz zustände. Begründet wird dies mit einem unverhältnismäßigem hohen Aufwand in der Bearbeitung, der Bearbeitungszeit und der Steigerung der Fallzahlen von rund 1.000 auf 1.500. Die Entscheidung hierzu wurde vertagt, es bestehen noch einige offene Fragen die zunächst geklärt werden müssen.

Ein Bürgerantrag regte an, dass Photovoltaik-Anlagen auch im Bereich der Gestaltungssatzung in Kessenich zulässig sein sollen. Die grundsätzlich zur Erreichung unserer Ziele zur Energieeinsparung sinnvolle, wenn nicht gar notwendige Erichtung von PV-Anlagen, wird auch weiterhin im Einzelfall von der Verwaltung auf die Verträglichkeit geprüft.
Die Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel hat eine weitere Hürde genommen Der Satzungsentwurf liegt vor und soll nun mit den Bürger:innen im Geltungsbereich der Satzung beraten werden. Am Viktoriakarree geht es weiter, die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den aufzustellenden Bebauungsplan ist beschlossen.
Sehr ausführlich stellte die Verwaltung den Sachstand zur Welterbestätte Niedergermanischer Limes vor. Bonn war der mit Abstand am längsten genutzte römische Stützpunkt am Limes. Dieser Umstand muss in der Erinnerungs-Pflege stärker berücksichtigt werden. Insgesamt sind wir hier auf einem guten Weg.