Seit zwei Jahren beschäftigt sich die Verwaltung – später als viele anderen Behörden – intensiver mit dem Thema Prozessmanagement. Seitdem wurde begonnen, Verwaltungsabläufe mit Hilfe einer Software aufzunehmen und visuell darzustellen, um sie zu optimieren. Dies ist auch die Voraussetzung für eine erfolgreiche Überführung in digitale und verstärkt automatisierte Prozesse. In einem ersten Schritt wird nun ein Prozessregister aufgebaut. Prozesse mit hohem Optimierungspotential, mit hohen Fallzahlen sowie mit hoher Bedeutung für das Funktionieren der Verwaltung sollen vorrangig betrachtet werden – geplant sind 120 Prozessaufnahmen pro Jahr. Ein längst überfälliger Schritt für die Steigerung der Digitalisierung und Effizienz der Verwaltung.

Auch mit einem weiteren, von der SPD seit langem geforderten Thema, geht es endlich voran: dem Aufbau eines Business Continuity Managements (BCM) in der Stadtverwaltung. Ein BCM entwickelt Pläne für den Fall, dass von außen eintretende Ereignisse die gesamte Funktionalität einer Organisation gefährden. Das können zum Beispiel Angriffe auf die IT-Infrastruktur oder Stromausfälle sein. Aktueller Anlass für den Aufbau des BCM war die Gefahr einer Energiemangellage. Der Aufbau des BCM soll in mehreren Stufen erfolgen – zunächst werden nur wenige ausgewählte kritische Prozesse betrachtet. Hierfür wird eine Art Drehbuch für die Aufrechterhaltung der Prozesse im Not- oder Krisenfall erstellt. Langfristig sollen mit dem BCM Notfallpläne für wichtige Kernprozesse ausgearbeitet werden. Dass dies keine hypothetischen Szenarien sind, wird sehr deutlich, wenn man sich die zunehmenden Hackerangriffe auf öffentliche Einrichtungen vergegenwärtigt. Ende 2022 wurden beispielsweise alle Rechner der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises durch einen Hackerangriff lahmgelegt.
Zum Thema Digitalisierung und den digitalen Angeboten der Stadt wurde einstimmig ein Änderungsantrag auf Initiative der SPD-Fraktion angenommen: Im nächsten Ausschuss soll die Stadtverwaltung ihre strategischen Überlegungen in Bezug auf vorhandene und künftigen Apps (Eigenentwicklungen, Apps in Entwicklungspartnerschaften und Apps städtischer Unternehmen) darlegen. Hintergrund sind Bedenken von politischer Seite in Bezug auf Übersichtlichkeit, Effizienz und Benutzerfreundlichkeit des bisherigen Angebots.