Integrationsrat: Landestypische Gerichte beim Bonner Kultur- und Begegnungsfest

Bericht aus der Sitzung des Integrationsrates vom 21.03.2023 zum Bonner Kultur- und Begegnungsfest.

„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ wurde letztes Jahr erstmalig mit einem neuen Konzept durchgeführt. Es gab jedoch keine Stände, die Essen angeboten hatten. Das wollen wir ändern. Deshalb wurde in der Sitzung die Mitteilungsvorlage zum Beschluss erhoben und die Verwaltung beauftragt, den Teilnehmenden zu ermöglichen, Essen und Getränke, unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen, anzubieten. Nicht nur Liebe geht durch den Magen. Auch interkulturelle Begegnung und Gespräche finden einen einfacheren Zugang, wenn man sich kulinarisch zu landestypischen Gepflogenheiten trifft.

Fawzi Dilbar Bild: ©Leon Schwarze

Darüber hinaus sind die teilnehmenden Vereine und Organisationen verpflichtet, eigene Haftpflichtversicherungen für diesen Tag abzuschließen. Der Integrationsrat erwartet, dass die Stadt eine Versicherung für die gesamte Veranstaltung und damit alle Teilnehmenden abschließt. Denn viele Organisationen und Vereine haben nicht die finanziellen Möglichkeiten hierfür Sorge zu tragen. Dadurch wären sie gezwungen auf eine Teilnahme zu verzichten. Das kann nicht der Sinn eines Festes sein, das Vielfalt und kulturelle Begegnung fördern soll.