Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

„Wir wollen mehr Demokratie wagen!“, das sagte Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag 1969. Heute, mehr als fünfzig Jahre später, sehen wir im Ausbau der Bürgerbeteiligung eine sinnvolle Ergänzung und Erweiterung der Demokratie, eben das "Mehr".

Bürgerinnen und Bürger erleben Politik oftmals als Reden und Handeln über ihre Köpfe hinweg. Beschlüsse fallen, ohne dass Betroffene sich einbringen können. Darunter leidet die Akzeptanz von Entscheidungen, nicht selten auch ihre Qualität. Frustration, Enttäuschung und Proteste sind die Folge. Mehr Beteiligung kann helfen, dies zu verhindern, und die Bürgerinnen und Bürger wieder näher an Politik und Demokratie zu führen.

Formelle und informelle Bürgerbeteiligung

In der Kommune unterscheidet man zwischen formeller und informeller Bürgerbeteiligung. Formelle Verfahren sind bereits seit längerem Standard und gesetzlich geregelt. Dazu gehören:

  • die Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung,
  • der Bürgerantrag und
  • das Bürgerbegehren bzw. der Bürgerentscheid.

Informelle Verfahren der Bürgerbeteiligung sind freiwillige Angebote und erst in den letzten Jahren etabliert worden. In Bonn war es SPD-Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, der in seiner Amtszeit von 2009 bis 2015 den Ausbau der informellen Bürgerbeteiligung vorantrieb. Er richtete in der Verwaltung eine Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung ein, die die Erarbeitung der „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ durch ein Gremium aus Politik, Bürgerschaft und Verwaltung anregte. Die Leitlinien traten 2014 als Satzung in Kraft. Sie nennen Qualitätskriterien für Bürgerbeteiligung und regeln detailliert das Vorgehen bei informellen Beteiligungsverfahren. Gemeinsam ist diesen Verfahren, dass sie mehrstufig bzw. „komplex“ ablaufen und Konsens anstreben. Informelle Bürgerbeteiligung hat beratenden Charakter. Die letzte Sachentscheidung liegt weiterhin bei den politischen Repräsentanten, dem Rat der Stadt. Abweichungen von den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung müssen allerdings genau begründet werden.

Bürgerbeteiligung in Bonn

Gremien, die sich in Bonn mit Bürgerbeteiligung befassen sind der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger  (Bürgerausschuss), die Bezirksvertretungen sowie der Beirat Bürgerbeteiligung.

Der Bürgerausschuss setzt sich aus Vertretern der einzelnen im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen zusammen. Fraktionssprecher ist Benedikt Pocha. Der Bürgerausschuss befasst sich mit Fragen der Bürgerbeteiligung im Allgemeinen, beschließt über konkrete Beteiligungsverfahren zu Themen von gesamtstädtischer Bedeutung und behandelt Bürgeranträge von gesamtstädtischer Bedeutung. Die Bezirksvertretungen sind in gleicher Weise für Themen von bezirklicher Bedeutung zuständig.

Der Beirat Bürgerbeteiligung setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Einwohnerschaft, der Politik und der Verwaltung zusammen. Er begleitet Beteiligungsverfahren kritisch, berät den Bürgerausschuss und überprüft die Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung.

Wie wir Bürgerbeteiligung sehen

Die SPD-Fraktion sieht eine wichtige Aufgabe darin, auf die Realisierung echter Bürgerbeteiligung zu achten, so wie sie in den Leitlinien definiert und beschrieben wird. Die Etablierung einer guten städtischen Beteiligungskultur ist ein Prozess bzw. Lernprozess. Alle Beteiligten – Politik, Verwaltung und Bürgerschaft – müssen dabei umdenken, gewohnte Abläufe verändern und offen für andere Positionen sein. Bürgerbeteiligung gelingt nur, wenn sie von Politik und Verwaltung gewollt ist und entsprechend befördert wird. Gute Beispiele hierfür sind die Bürgerbeteiligungen zum Haushalt in den Jahren 2011 bis 2016.

Mehr zur Bürgerbeteiligung in Bonn und die Leitlinien Bürgerbeteiligung finden Sie hier.